Die gesetzliche Pfändungstabelle schränkt die Pfändung titulierter Forderungsansprüche sozialverträglich ein. Im nachgerichtlichen Inkasso, wenn die Zwangsvollstreckung im Zentrum steht, lässt sich die Pfändungstabelle also durchaus als eine Art limitierender Faktor begreifen. Lässt sich überhaupt etwas pfänden? Und wenn ja: Wie viel?

Um diese drängenden Fragen zur gesetzlichen Pfändungstabelle dreht sich im nachgerichtlichen Inkasso vieles. Ein ausgezeichneter Anlass also, diesem Thema einen eigenen Blogbeitrag zu widmen und die zentralen Fragen anzugreifen.

Gesetzliche Pfändungstabelle im Quick-Ckeck

  • Nettoeinkommen unter 1.410,00 EUR sind gem. Pfändungstabelle 2023* nicht pfändbar
  • Erst ab dieser Grenze sind Pfändungen möglich (Obergrenze: 5,40 EUR)
  • Die Pfändungstabelle berücksichtigt außerdem die Unterhaltspflicht eines Schuldners
  • Bei einer unterhaltspflichtigen Person (Kind/Ehepartner) liegt die Pfändungsuntergrenze bei 1.940 EUR (Pfandbarere Betrag: 4,98 EUR)
  • Die Pfändungstabelle wird jährlich aktualisiert

*Stand: Juli 2023

Die aktuelle Broschüre des Bundesjustizministeriums können Sie hier herunterladen.

Gesetzliche Pfändungstabelle: Der soziale Gedanke

Die gesetzliche Pfändungstabelle ist im Forderungsmanagement freilich der sozialen Verträglichkeit von Pfändungs- & Vollstreckungsmaßnahmen geschuldet. Titelschuldner mit extrem geringen Einkünften sollen durch Pfändungen nicht zusätzlich belastet werden. Für Inhaber von Titeln gegen solche Schuldner gilt dieser Schutz umgekehrt selbstverständlich nicht.

In Wahrheit sind Fälle, in denen sich im nachgerichtlichen Inkasso tatsächlich keine erfolgreiche Pfändung durchführen lässt aber extrem selten und kommen praktisch nicht vor. Das hat mehrere Gründe.

Erstens geben die Pfändungsgrenzen kaum eine Unmöglichkeit der Pfändung her. Zum Nettoeinkommen zählen nämlich neben Arbeitslöhnen auch Arbeitslosengeldbezüge (ALG I & Bürgergeld) sowie Zuwendungen des Arbeitgebers (bspw. Weihnachtsgeld). Selbst, wenn man den Mindestlohn von 12,00 EUR (2023) zu Grunde legt, bleiben Schuldnern so noch rund 1.511,- EUR netto übrig. Und dieser Betrag liegt deutlich über der Untergrenze. Im konkreten Beispiel ließen sich dann maximal 75,40 EUR im Monat pfänden.

In Fällen, in denen die Einkommenssituation eines Schuldners tatsächlich keine Ansatzpunkte für eine Pfändung hergibt, spielen die einzigartigen Eigenschaften titulierter Forderungen der langfristigen und strategischen Verfolgung offener Posten wiederum in die Hände.

Denn zweitens sind titulierte Forderungen volle 30 Jahre lang gültig. Über die Lebensdauer einer titulierten Forderung schreitet selbstverständlich auch das Leben eines Schuldners voran. Und das ist unserer Erfahrung nach fast immer mit einem steigenden Einkommen verbunden. Durch Heirat, Erbschaft, Geldgewinn, meist aber durch Qualifikation und Erfolg im Berufsleben entwickeln sich Schuldner weiter. So haben Schuldner, bei denen wir nach zehn oder mehr Jahren titulierte Forderungen geltend machen, häufig nichts mehr mit ihrem alten Selbst zu tun und sind regelrecht froh, die Altlast loswerden zu können.

Der mediative Ansatz vom Inkassodienstleister als Vermittlungsinstanz funktioniert so auch in der nachgerichtlichen Bearbeitung zuverlässig & erfolgreich!

Inkassodienstleister als Wellenbrecher

Die Titulierung offener Posten lohnt entsprechend immer. Ob Schuldner aktuell womöglich unter dem Schutzschirm der gesetzlichen Pfändungstabelle stehen, sollte beim Eintritt in ein gerichtliches Mahnverfahren keine zu große Rolle spielen, denn titulierte Forderungen sind verbriefte Rechte!

Zur Seriosität eines Inkasso Büros gehört aber auch eine saubere Aufklärungsarbeit: Ja, es ist möglich, dass Pfändungen gegen bestimmte Schuldner zunächst ins Leere laufen bzw. keine Aussicht auf Erfolg haben, wenn solche Schuldner unter dem Freibetrag liegen. Die Praxis zeigt aber auch, dass sich solche Fälle entwickeln & sich die meisten titulierten Forderungen durch eine beharrliche & strategisch überlegte Arbeit im nachgerichtlichen Inkasso einbringen & schlussendlich ausbezahlen lassen!

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