Irgendwann verjährt jeder offene Posten; das gilt auch für jede titulierte Forderung. Verjährung bedeutet dabei das Erlöschen des rechtlichen Anspruches. Bei titulierten Forderungssachen beträgt die Verjährungsfrist volle 30 Jahre! Während dieser drei Jahrzehnte steht zudem das komplette Instrumentarium der Zwangsvollstreckung zur Verfügung, und die Erfahrung im professionellen Forderungsmanagement zeigt: Die Zeit immer spielt für den Gläubiger.

Unsere Erfahrungswerte aus beinahe 50 Jahren im professionellen Inkasso – speziell mit titulierten Forderungen – möchten wir in diesem Blogbeitrag mit Ihnen teilen. Die Titulierung lohnt sich dabei immer & ist stets der Alternative vorzuziehen. Denn die hieße, die Forderungssache verloren zu geben.

Titulierte Forderung Verjährung: Startschuss für drei Jahrzehnte Gültigkeit

Jede Reise startet bekanntlich mit dem ersten Schritt. Und das gilt freilich auch für die Zeitreise, die eine Titulierung für eine offene Forderung bedeuten kann. Der Startschuss ist dabei die Forderungstitulierung selbst, die sich auf mehreren Wegen erwirken lässt:

  • Titulierung via Gerichtsurteil: Jedes Gerichtsurteil stellt rechtlich einen Titel dar. Anders als landläufig oft angenommen, bezahlt die in einem Zivilprozess unterlegene Partei nämlich nicht automatisch. In Wahrheit müssen auch Zahlungsansprüche, die sich aus einem rechtskräftigen Urteil ergeben, regelmäßig über ein spezialisiertes Inkasso Büro im Rahmen der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
  • Gerichtlicher Vergleich als Schuldtitel: Neben dem Urteil ist der gerichtliche Vergleich die zweite denkbare Variante, wie ein streitgerichtliches Klageverfahren ausgehen kann. Dann einigen sich die Parteien auf einen Mittelweg, der dann ebenfalls durch ein offizielles Dokument beurkundet wird. Dieser Vergleich ist dann gleichermaßen ein Titel, der sich in der Zwangsvollstreckung durchsetzen lässt.
  • Titulierung in gerichtlichen Mahnverfahren: Wenig überraschend ist die Erwirkung eines Titels im gerichtlichen Mahnverfahren die häufigste Variante im Forderungsmanagement. Verläuft die Realisierungsarbeit im vorgerichtlichen Inkasso ohne Erfolg, geht es meist um den Einstieg in die gerichtliche Verfolgung. Mit Mahn- & Vollstreckungsbescheid kommt dann ein zweistufiges System in Gang, mit dem zwei Ziele parallel verfolgt werden. Die Realisierung der offenen Forderung (mit der Schuldner die Titelerwirkung vermeiden können) & die Titulierung, die die Forderung absichert & die Zwangsvollstreckung ermöglicht.

Daneben stellen auch der Kostenfestsetzungsbeschluss & der europäische Zahlungsbefehl Varianten eines Titels dar. In der Praxis kommen sie aber signifikant seltener vor, sodass wir es für diesen Blogbeitrag bei der simplen Erwähnung belassen wollen. Rechtlich bleibt es selbstverständlich dabei: Titulierte Forderung – Verjährung erst nach 30 Jahren.

Titel vollstrecken: Wie titulierte Forderungen zu Geld werden

Gleich auf welchem Wege eine Forderung tituliert wurde: Zahlt die Gegenseite nicht, geht es immer darum, solche Forderungen zielgerichtet durchzusetzen. Und dabei spielen titulierte Forderungen ihren zentralen Vorteil gegenüber Forderungen ohne Titel aus: Sie lassen sich nämlich zwangsweise – also ohne das Mitwirken des Schuldners – geltend machen.

Das funktioniert dann im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Dreh- & Angelpunkt ist dafür ist ein sauberes Schuldner- bzw. Bonitätsmonitoring. So werden Chancen für den Zugriff auf schuldnerisches Vermögen rechtzeitig offenkundig und Inkassounternehmen können die geeignete Maßnahme in der Zwangsvollstreckung einleiten.

Das bedeutet im modernen Forderungsmanagement die passende Pfändungsvariante zu beauftragen. Lohn- & Kontopfändungen, die sich gezielt gegen den Arbeitgeber bzw. die Bank eines Schuldners richten, sind dabei heute die häufigsten Zugriffsvarianten. Jedoch führen auch Steuer-, Kautions- & die klassische Taschenpfändung bis heute zum Ziel.

All diese Optionen in der Zwangsvollstreckung sind allein in der nachgerichtlichen Arbeit an titulierten Forderungen möglich. Die Titulierung ist entsprechend die obligatorische Grundlage!

Titulierte Forderung: Verjährung nach 30 Jahren

Dass 30 Jahre auch tatsächlich 30 Jahre bedeuten, bestätigte 2013 auch der Bundesgerichtshof. Im BGH-Urteil XII ZR 59/12, das wir Ihnen hier zum Download anbieten, entschied der BHG, dass ein Titel selbst dann seine Gültigkeit behält, wenn Gläubiger über Jahre (oder Jahrzehnte) keinen Vollstreckungsversuch unternehmen.

Was bedeutet das für die Titulierte Forderungen Verjährung?

Ja, auch titulierte Forderungen verjähren & werden dann gegenstandslos. Die Zeitspanne, bis dahin, ist aber mit 30 Jahren so großzügig bemessen, dass hier sozusagen im Design der Gesetzgebung die Kernidee für eine langfristige Realisierungsstrategie hinterlegt ist.

Speziell Inkasso Unternehmen, die selbst eine verlässliche Historie mitbringen, sind damit prädestiniert, die Realisierung titulierter Forderungen erfolgreich durchzuführen. Es braucht mitunter einen langen Atem, doch der zahlt sich in den allermeisten Fällen aus.

Denn in 50 Jahren IGP Inkasso ist uns kein einziger Titel untergekommen, der tatsächlich ohne Erfolg verjährt wäre!

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