Inkasso für Ärzte

Für die finanzielle Gesundheit Ihrer Praxis!

Offene Rechnungen zu Geld machen

Info: Auch Ärzte dürfen offene Posten ins Inkasso geben. Ausschlaggebend dafür ist die Art der Daten: Im Forderungsmanagement werden nämlich keine sensiblen Gesundheitsdaten gebraucht!

Darf ich offene Forderungen ins Inkasso übergeben?

Ja. Auch als Arzt/Ärztin bzw. Therapeut/Therapeutin dürfen Sie Ihre offenen Forderungen an uns zur Bearbeitung im Inkasso übergeben.

Welche Daten darf ich übergeben?

Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheits- & Forderungsdaten?

Gesundheitsdaten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf den Gesundheitszustand eines Patienten zulassen (bspw. die Art einer Behandlung). Forderungsdaten sind alle Daten, die es braucht, um den Forderungseinzug zu bewerkstelligen.

Wir dürfen also in der Fallübergabe nicht wissen, welche therapeutische Maßnahme genau nicht bezahlt wurde. Es genügt, dass eine entsprechende Maßnahme bisher unbezahlt ist.

Warum dürfen keine Gesundheitsdaten übergeben werden?

Seit Mai 2018 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Darin werden die strengen Regularien der EU für die Erhebung, Weitergabe & Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Gesundheitsdaten stellen nach der DSGVO besonders schützenswerte Personendaten dar, die nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Lassen sich aus der Art meiner Praxis nicht auch Rückschlüsse auf sensible Gesundheitsdaten ziehen?

Ja, das stimmt. Die Übermittlungen der entsprechenden Daten an Inkassodienstleister sowie die dortigen Datenverarbeitungen im Bereich des Medizininkassos fallen grundsätzlich unter die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Allerdings hat hier der Gesetzgeber in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f der DSGVO festgelegt, dass die Weitergabe u. a. von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Das kann z. B. der Name des Auftraggebers sein, wenn sich daraus bereits eine die Gesundheit betreffender Aspekt der betroffenen Person ergibt.

Was muss ich bei der Übergabe beachten?

Der Erfolg im Inkasso hängt auch immer von möglichst guten, d.h. aktuellen & vollständigen Daten ab. Zu beachten ist, dass sich zugleich aus der offenen Forderung keine direkten Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung eines säumigen Patienten ziehen lassen. Bspw. sind Einzelabrechnungen mit genauer Aufschlüsselung der GOÄ-/GOZ-Tatbestände ungeeignet.

Wie steht es um die Schweigepflicht?

Die Übergabe offener Posten ins Inkasso stellt keine Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn keine Gesundheitsdaten übermittelt werden. Dennoch lohnt es an entsprechender Stelle vorzubeugen und eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht mit Patienten zu vereinbaren.

Wie kann ich eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht bewerkstelligen?

Eine Entbindung von der Schweigepflicht für alle Daten, die keine sensiblen Gesundheitsdaten sind und zum Einzug offener Forderungen benötigt werden, lässt sich leicht im Rahmen eines Behandlungsvertrages umsetzen. Entsprechende Formulierungsvorschläge bieten die Ärztekammern und Berufsverbände an.

Ist die Entbindung von der Schweigepflicht eine Voraussetzung für die Fallübergabe?

Nein, es braucht nicht zwingend eine Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass ein Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten keine Auswirkungen auf die Datenverarbeitung beim Inkassodienstleister hat, wenn die betreffenden Daten schon übergeben wurden.

Patienten können damit lediglich Einfluss auf zukünftige Fälle nehmen.

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Unbezahlte Patientenrechnungen aus kostenpflichtigen Zusatzleistungen kosten richtig viel Geld! Nicht nur, weil die Forderung selbst ausfällt, sondern vor allem, weil medizinische Spezialisten wie Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte in dieser Zeit keine anderen Aufgaben übernehmen können.

Im Inkasso für Mediziner setzen wir uns für eine sinnvolle Zahlungslösung mit säumigen Patienten ein, ohne die sensible Arzt-Patienten-Beziehung zu belasten. Speziell geschultes Personal sorgt im medizinischen Inkasso dafür, dass sich Patienten ernst genommen fühlen und Zahlungspläne die Situation des Einzelnen berücksichtigen.

Vertrauen muss gewahrt bleiben

Grundsätzlich verlangt die Beziehung zwischen Therapeut und Patient absolutes Vertrauen und Verschwiegenheit, welche im und vor allem durch das Forderungsmanagement so wenig wie möglich ins Wanken geraten sollte. Ein besonderes Augenmerk legt IGP Inkasso deshalb auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht, welche schon ab der Auftragsübermittlung bzw. -erteilung gewährleistet wird (Gesundheitsdaten sind im Inkasso nicht relevant & dürfen auch nicht übermittelt werden!).

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Liquidität der Praxis erhalten

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Vertrauensverhältnis Arzt-Patient bewahren

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Ärztliche Schweigepflicht gewährleisten

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Kein Ärger mehr mit unbezahlten Patientenrechnungen

Es ist gemäß BGH-Beschluss vom 5.2.2009 (Az. IX ZB 85/08) erlaubt, fällige Forderungen gegen Privatpatienten an z. B. IGP Inkasso zu übergeben. Dabei wird die Forderung nicht abgetreten, sondern IGP Inkasso mit dem Einzug beauftragt.

Wir unterstützen Ärzte in der Beitreibung offener Posten. Mehr als 500 Selbstständige aus medizinischen Berufen setzen schon auf IGP Inkasso. Forderungsmanagement ist Vertrauenssache.

Inkassoerfolge für die Ärzte

Mandanten aus der Medizin

Auf gesunden Beinen stehen

Info: Speziell in der Vermittlung im Rahmen des Telefoninkassos gelingt es oft, sinnvolle Lösungen im Forderungsmanagement für Ärzte herbeizuführen!

IGP Inkasso sorgt vertrauensvoll dafür, dass offene Posten Ihrer Praxis durch nicht bezahlte Patientenrechnungen schnell ausgeglichen werden. Dabei legen wir größten Wert auf die Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihren Patienten. Die geschulten Mitarbeiter von IGP Inkasso achten natürlich auch darauf, dass Ihre ärztliche Schweigepflicht zu keiner Zeit verletzt wird. Wir arbeiten seriös und zuverlässig zum Wohlbefinden Ihrer Praxis!

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Wieder auf das Wesentliche konzentrieren!

Mit der passenden Lösung für den Umgang mit offenen Forderungen aus unbezahlten Patientenrechnungen können Sie sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren. Anderen Menschen zu helfen!

Ihre Optionen

Inkassofall übergeben

Sie möchten offene Posten zur Bearbeitung an uns übergeben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular! Wir freuen uns, Sie als neuen Mandanten bei IGP Inkasso begrüßen zu dürfen!

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Was ist Inkasso?

Was genau machen wir eigentlich, um Ihre offenen Posten zu realisieren? Wir gehen bewusst transparent mit unserem Ansatz um, sodass Sie genau wissen, was wir für Sie tun.

Was kostet Inkasso?

Sie möchten gern wissen, ob und welche Kosten für einen Auftrag an IGP Inkasso entstehen? Hier finden Sie unsere Konditionen passend für Ihre Forderung – übersichtlich, fair & transparent!