Der Inkassoablauf

Die Details bringen den Erfolg!

Wie funktioniert Inkasso ganz genau?

Hier zeigen wir Ihnen, welche Schritte wir ganz genau in der Realisierungsarbeit für Sie durchführen & wie sich durch einen präzisen Ablauf die Erfolgschancen im Inkasso signifikant steuern lassen.

Inkasso für angemahnte, unbestrittene Forderungen

Info: Inkasso funktioniert nach einer klaren Struktur, die Ihnen Geld sparen soll & zugleich auf eine erfolgreiche Realisierung abzielt.

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Das erste Inkassomahnschreiben

Der Schuldner wird von uns an seine Zahlungsverpflichtung erinnert. Wir informieren Ihren Schuldner, dass von uns das Mandat übernommen wurde und ausschließlich mit uns kommuniziert werden soll. Es werden dem Schuldner alle Daten gemäß § 11a RDG mitgeteilt und ein Zahlungsziel gesetzt. Zugleich signalisieren wir Gesprächsbereitschaft bzgl. einer Ratenzahlung, falls die Begleichung der Forderung in einer Summe derzeit nicht möglich ist.

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Das zweite Inkassomahnschreiben

Wir fordern Ihren Schuldner ein weiteres Mal zur Zahlung des offenen Betrages auf. Sollte keine Reaktion seitens des Schuldners erfolgen, weisen wir auf die weiteren Maßnahmen, etwa den Einstieg ins gerichtliche Mahnverfahren, hin. Auch hier erhält der Schuldner nochmals die Möglichkeit, sich mit uns in Verbindung zu setzen und die Angelegenheit zu regeln.

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Telefoninkasso

Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion des Schuldners erfolgte, nehmen wir den Hörer in die Hand und versuchen letztmalig außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Unsere Telefongespräche werden von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt. Durch das persönliche Gespräch am Telefon gelingt es uns häufig, eine vernünftige Zahlungsregelung zu finden.

Social Media

Kommunikative und damit kulturelle Veränderungen ziehen strukturelle und strategische Anpassungen nach sich. Wenn auf dem bisherigen postalischen Weg keine Reaktion des Schuldners erfolgte, nehmen wir den Hörer, das Smartphone oder auch die Tastatur zur Hilfe und versuchen, letztmalig außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ob über Instant Messaging wie z. B. Whatsapp, soziale Netzwerke wie Facebook, SMS oder das klassische Telefongespräch: Wir suchen den direkten Kontakt mit Ihrem Schuldner. Onlinekommunikation und Telefongespräche schaffen orts- und zeitunabhängige Kommunikationswege mit Schuldnern, durch die es uns häufig gelingt, eine vernünftige Zahlungsregelung zu erzielen.

Übergang ins gerichtliche Inkassoverfahren

Info: Dem außergerichtlichen Inkassoverfahren lässt sich ohne Weiteres ein gerichtliches Mahnverfahren anschließen.

Antrag auf Mahnbescheid

War das außergerichtliche Inkassoverfahren ohne Erfolg bzw. führte nicht zur vollständigen Begleichung der Forderung, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Durch uns wird ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim für Sie zuständigen Mahngericht gestellt. Nach Prüfung Ihres Antrages beim Mahngericht ergeht ein Mahnbescheid, der Ihrem Schuldner in amtlicher Zustellung zugeht.

Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Nach einer 14-tägigen Frist (Widerspruchsfrist des Schuldners) stellen wir den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Nach erneuter Prüfung des Antrages beim Mahngericht ergeht ein Vollstreckungsbescheid, der Ihrem Schuldner ebenfalls in amtlicher Zustellung zugeht. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner 14 Tage Einspruch erheben. Danach ist Ihre Forderung tituliert und kann 30 Jahre beigetrieben werden.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Nach Titulierung werden unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Der Gerichtsvollzieher wird mit der Pfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners und der Abgabe der Vermögensauskunft des Schuldners beauftragt. Pfändungen in Forderungen,  die der Schuldner gegen Dritte hat (z.B. Gehaltsforderungen gegen den Arbeitgeber, Kontopfändungen, usw.), werden veranlasst.

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Inkasso Überwachung

Sollten sich aus der Vermögensauskunft momentan keine Vollstreckungsmöglichkeiten ergeben (z. B. arbeitslos, kein Girokonto), wird in regelmäßigen Abständen geprüft, ob der Schuldner wieder zahlungsfähig ist. Diese Information lässt sich nur durch Beharrlichkeit erlangen. Bei der Überwachung greifen wir auf verlässliche Auskünfte unseres Vertragspartners SCHUFA AG zurück. Ebenso werden neue Adressdaten oder Lebensverhältnisse des Schuldners eingepflegt und überwacht.

Übernahme titulierter bzw. ausgeklagter Forderungen

Info: Wenn Ihnen bereits ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid gegen den Schuldner vorliegt.

Wenn wir solch eine Forderung zum Einzug übernehmen, kümmern wir uns zunächst um eine faire Bewertung des Schuldtitels im Sinne einer Risikoanalyse. Sollten sich erfolgversprechende Möglichkeiten ergeben, in das Vermögen des Schuldners zu vollstrecken, werden umgehend Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Sollte diese nicht zum Erfolg führen, übernehmen wir die Akte in unsere Inkasso Überwachung.

Ihre Optionen

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Was ist Inkasso?

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