Inkasso für Psychotherapeuten

Therapeutisches Forderungsmanagement vorantreiben!

Offene Rechnungen zu Geld machen

Info: Auch Psychotherapeuten dürfen offene Posten ins Inkasso geben. Ausschlaggebend dafür ist die Art der Daten: Im Forderungsmanagement werden nämlich keine sensiblen Gesundheitsdaten gebraucht!

FAQ: Inkasso für Psychotherapeuten

Darf ich offene Forderungen ins Inkasso übergeben?

Ja. Auch als Psychotherapeut dürfen Sie Ihre offenen Forderungen an uns zur Bearbeitung im Inkasso übergeben.

Welche Daten darf ich übergeben?

Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheits- & Forderungsdaten?

Gesundheitsdaten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf den Gesundheitszustand eines Patienten zulassen (bspw. die exakte Art einer Behandlung). Forderungsdaten sind alle Daten, die es braucht, um den Forderungseinzug zu bewerkstelligen.

Wir dürfen also in der Fallübergabe nicht wissen, welche therapeutische Maßnahme genau nicht bezahlt wurde. Es genügt, dass eine entsprechende Maßnahme bisher unbezahlt ist.

Warum dürfen keine Gesundheitsdaten übergeben werden?

Seit Mai 2018 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Darin werden die strengen Regularien der EU für die Erhebung, Weitergabe & Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Gesundheitsdaten stellen nach der DSGVO besonders schützenswerte Personendaten dar, die nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Lassen sich aus der Art meiner Praxis nicht auch Rückschlüsse auf sensible Gesundheitsdaten ziehen?

Ja, das stimmt.

Die Übermittlungen der entsprechenden Daten an Inkassodienstleister sowie die dortigen Datenverarbeitungen im Bereich des Inkasso für Psychotherapeut fallen grundsätzlich unter die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Allerdings hat hier der Gesetzgeber in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f der DSGVO festgelegt, dass die Weitergabe u. a. von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Das kann z. B. der Name des Auftraggebers sein, wenn sich daraus bereits eine die Gesundheit betreffender Aspekt der betroffenen Person ergibt.

Was muss ich bei der Übergabe beachten?

Der Erfolg im Inkasso hängt auch immer von möglichst guten, d.h. aktuellen & vollständigen Daten ab. Zu beachten ist, dass sich zugleich aus der offenen Forderung keine direkten Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung eines säumigen Patienten ziehen lassen. Bspw. sind Einzelabrechnungen mit genauer Aufschlüsselung der GOÄ-/GOZ-Tatbestände ungeeignet.

Wie steht es um die Schweigepflicht?

Die Übergabe offener Posten ins Inkasso stellt keine Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn keine Gesundheitsdaten übermittelt werden. Dennoch lohnt es an entsprechender Stelle vorzubeugen und eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht mit Patienten zu vereinbaren.

Wie kann ich eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht bewerkstelligen?

Eine Entbindung von der Schweigepflicht für alle Daten, die keine sensiblen Gesundheitsdaten sind und zum Einzug offener Forderungen benötigt werden, lässt sich leicht im Rahmen eines Behandlungsvertrages umsetzen. Entsprechende Formulierungsvorschläge bieten die Ärztekammern und Berufsverbände an.

Ist die Entbindung von der Schweigepflicht eine Voraussetzung für die Fallübergabe?

Nein, es braucht nicht zwingend eine Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass ein Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten keine Auswirkungen auf die Datenverarbeitung beim Inkassodienstleister hat, wenn die betreffenden Daten schon übergeben wurden.

Patienten können damit lediglich Einfluss auf zukünftige Fälle nehmen.

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Inkasso für Psychotherapeuten

Unbezahlte Rechnungen von Patienten für kostenpflichtige Zusatzleistungen können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Es geht jedoch nicht nur darum, dass die Forderung nicht beglichen wird, sondern auch darum, dass Psychotherapeuten in dieser Zeit keine anderen wichtigen Aufgaben übernehmen können.

Inkasso für Psychotherapeuten setzen wir uns dafür ein, eine sinnvolle Zahlungslösung mit säumigen Patienten zu finden, ohne dabei die sensible Vertrauensbeziehung zwischen Therapeut und Patient zu beeinträchtigen. Unser speziell geschultes Personal im psychotherapeutischen Inkasso sorgt dafür, dass sich die Patienten ernst genommen fühlen und dass individuelle Zahlungspläne entsprechend ihrer jeweiligen Situation erstellt werden.

Wahrung des Vertrauens

Die Beziehung zwischen Therapeut und Patient setzt Vertrauen voraus. Darauf achten wir selbstverständlich im Forderungsmanagement für Psychotherapeuten. Im sog. Mediativinkasso legen besonderen Wert auf einfühlsames Inkasso, dass säumige Patenten auch in schwierigen Lebenslagen ernst nimmt.

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Liquidität der Praxis erhalten

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Vertrauensverhältnis Therapeut-Patient bewahren

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Schweigepflicht gewährleisten

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Kein Ärger mehr mit unbezahlten Patientenrechnungen

Es ist gemäß BGH-Beschluss vom 5.2.2009 (Az. IX ZB 85/08) erlaubt, fällige Forderungen gegen Privatpatienten an z. B. IGP Inkasso zu übergeben. Dabei wird die Forderung nicht abgetreten, sondern IGP Inkasso mit dem Einzug beauftragt.

Wir unterstützen Psychotherapeuten in der Beitreibung offener Posten. Mehr als 700 Selbstständige aus medizinischen Berufen setzen heute schon auf IGP Inkasso. Inkasso für Psychotherapeuten ist Vertrauenssache.

Inkassoerfolge für Psychotherapeuten

Mandanten aus dem medizinischen Umfeld

Inkasso für Psychotherapeut | Fragen Sie nach!

Als erfahrener Partner im Forderungsmanagement unterstützen wir Psychotherapeuten dabei, offene Rechnungen von Patienten professionell zu managen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie unbezahlte Rechnungen an uns übergeben sollten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser kompetentes Team hilft Ihnen gerne weiter und beantwortet Ihre Fragen.

Wir verstehen, dass diese Entscheidung sensibel ist und dass die Beziehung zu Ihren Patienten von großer Bedeutung ist. Mit unserem psychotherapeutischen Inkasso-Service engagieren wir uns für ein respektvolles Vorgehen und individuelle Lösungen, um die offenen Forderungen zu begleichen.

Lassen Sie uns gemeinsam eine sinnvolle Zahlungsregelung finden, damit Sie sich wieder auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können – anderen Menschen zu helfen.

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Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.

Tel.: 0800/8008448

Mail: info@igp-inkasso.de

Ihre Praxis – finanziell gesund!

Info: Speziell in der Vermittlung im Rahmen des Telefoninkassos gelingt es oft, sinnvolle Lösungen im Forderungsmanagement für Psychotherapeuten herbeizuführen!

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IGP Inkasso sorgt vertrauensvoll dafür, dass offene Posten Ihrer Praxis durch nicht bezahlte Patientenrechnungen schnell ausgeglichen werden. Dabei legen wir größten Wert auf die Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihren Patienten. Die geschulten Mitarbeiter von IGP Inkasso achten natürlich auch darauf, dass Ihre therapeutische Schweigepflicht zu keiner Zeit verletzt wird. Wir arbeiten seriös und zuverlässig zum Wohlbefinden Ihrer Praxis!

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Was ist Inkasso?

Was genau machen wir eigentlich, um Ihre offenen Posten zu realisieren? Wir gehen bewusst transparent mit unserem Ansatz um, sodass Sie genau wissen, was wir für Sie tun.

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Sie möchten gern wissen, ob und welche Kosten für einen Auftrag an IGP Inkasso entstehen? Hier finden Sie unsere Konditionen passend für Ihre Forderung – übersichtlich, fair & transparent!