Die Titulierung offener Posten im Inkasso wirkt oft wie eine ungeliebte Pflicht: Die Verfolgung einer offenen Forderung hat vorgerichtlich keinen Erfolg gehabt & es geht um den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. An dessen Ende steht mit dem Vollstreckungsbescheid ein waschechter Titel, der das Recht auf eine Forderung verbrieft. Als stichfestes Argument, immer die Titulierung einer offenen Forderung anzustreben, genügt das aber oft nicht. Die Bearbeitungspraxis zeigt, dass die Titulierung oft aus einer Art Pflichtbewusstsein durchgezogen wird. Der wahre Nutzen der Titulierung bleibt dabei manchmal auf der Strecke. Deshalb zeigen wir in diesem Blogbeitrag die Top 3 Gründe, warum die Titulierung immer der sinnvollere Weg im Forderungsmanagement ist!

Das Imageproblem der Titulierung im Inkasso lässt sich dabei recht gut zusammenfassen: Der Titel garantiert einem Gläubiger das verbriefte Recht auf eine Forderung. Die Forderung selbst ist dadurch aber noch nicht realisiert. Die Top 3 Gründe für die Titulierung reichen tiefer und müssen entsprechend erklärt werden:

  1. Die Titulierung ermöglicht den Zugriff auf Schuldnervermögen in der Zwangsvollstreckung
  2. Die Titulierung hebelt die Verjährung offener Posten aus
  3. Die Titulierung vieler Forderungen sendet ein wichtiges Signal in den Markt

Grund 1 für die Titulierung: Zwangsvollstreckung ermöglichen

Im Inkassoablauf bedeutet die Titulierung einen echten Wendepunkt. Denn nur Forderungen, die über einen Titel abgesichert sind, können auch gegen den Willen des Schuldners in der Zwangsvollstreckung bei ihm geltend gemacht werden. Ganz konkret bedeutet das, dass der Gesetzgeber sich klar zu Inhabern verbriefter Ansprüche bekennt und ihnen ein schlagkräftiges Instrumentarium an die Hand gibt, um die wohlwollende Mitwirkung eines Schuldners eben nicht mehr zur Grundlage für einen Realisierungserfolg zu machen.

Im Klartext: Es kommt in der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung nicht mehr auf eine Partnerschaft mit dem Schuldner an. Gläubiger bzw. deren Dienstleister im Forderungsmanagement können zwangsweise (daher der Name Zwangsvollstreckung) auf Schuldnervermögen zugreifen.

Dieser Booster in den Zugriffsmöglichkeiten bspw. über unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen, lässt sich buchstäblich ausschließlich über die Titulierung nutzen. Forderungen ohne Titel lassen sich nicht vollstrecken – die Titulierung ist also obligatorisch, um überhaupt in eine Zwangsvollstreckung einsteigen zu können!

Grund 2 für die Titulierung: Verjährungshemmung

Für jede einzelne Forderung tickt praktisch ständig die Verjährungsuhr. Für die meisten Forderungen beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, und wenn diese Frist abgelaufen ist, werden solche Forderungen völlig gegenstandslos. Es gibt dann keine rechtliche Grundlage mehr, auf der sie von Schuldnern verlangt werden können!

Um die Verjährung effektiv zu hemmen, hilft allein der rechtzeitige Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Hier fungiert der rechtzeitige Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides als Verjährungshemmnis und schiebt die Verjährungsfrist auf. Der Aufschub beträgt allerdings lediglich 6 Monate – innerhalb dieser Frist muss das gerichtliche Mahnverfahren konsequent durchgeführt werden. D.h. auch der zweite Teil, der Vollstreckungsbescheid, muss beantragt, erlassen & an den Schuldner zugestellt werden.

Denn der Vollstreckungsbescheid selbst ist der Titel. Für die Praxis bedeutet das: Forderungen, die über einen Vollstreckungsbescheid gesichert sind, sind genauso tituliert, wie Forderungen, über die ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich besteht. Und diese Titulierung via Vollstreckungsbescheid ist es, auf die das gerichtliche Mahnverfahren abstellt: Abgesicherte Forderungen, die zusätzlich in der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden können!

Damit ist die Titulierung für akut von der Verjährung bedrohte Forderungen fast alternativlos: Entweder den offenen Posten absichern, oder die Verjährung zuschlagen lassen & auf den Anspruch verzichten.

Grund 3 für die Titulierung: Erhalt der Volkswirtschaft

Forderungen, die nicht konsequent verfolgt und via Titulierung abgesichert werden, sterben irgendwann automatisch, weil sie gegenstandslos werden. Für einzelne Forderungen lässt sich das sicherlich innerhalb einer stabilen Volkswirtschaft verkraften, wird das aber zur Regel, drohen in der Tat ganz erhebliche Konsequenzen:

Allem voran wird sich eine massenhafte Inkonsequenz in der Verfolgung offener Posten mittelfristig auf die Zahlungsmoral bestimmter Teile der Gesellschaft auswirken. Und massenhaft unbezahlte Rechnungen treiben Unternehmen zwangsweise in den Ruin. Das bedeutet den Wegfall von Arbeitsplätzen und neben persönlichen Schicksalen auch eine massive Reduktion im Konsumverhalten, was wiederum weitere Arbeitsplätze kostet. Und so weiter und so fort.

Dass Leistungen also nicht nur erbracht und in Anspruch genommen, sondern auch vergütet werden, ist damit der treibende Motor für das Bestehen einer Volkswirtschaft. Allein, um also diesen Motor am Laufen zu halten, ist die Verfolgung offener Posten & notwendigerweise auch die Titulierung solcher Forderungen nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch ein relevantes Signal in den Markt & eine Investition in den Fortbestand einer leistungsfähigen deutschen Volkswirtschaft!

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