Zwangsvollstreckung bedeutet kurz gesagt, gegen den Willen eines Schuldners auf dessen Vermögenswerte zuzugreifen. Es geht damit in der Tat um eine zwangsweise Durchsetzung von (verbrieften) Rechten. Damit die Zwangsvollstreckung im Forderungsmanagement aber tatsächlich in Angriff genommen werden kann, braucht es einen gewissen Vorlauf: Forderungen, die zur Zwangsvollstreckung anstehen, bringen damit automatisch eine gewisse Historie mit! Wie dieser Lebenslauf einer Forderung aussehen kann, erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Diese kurze Definition klingt zugegebenermaßen mächtig verwirrend, ergibt aber im Kontext einer zielgerichteten Bearbeitung im Inkasso durchaus Sinn. Denn Forderungsmanagement funktioniert in mehreren, aufeinander aufbauenden Stadien:
- außergerichtliches Inkasso
- gerichtliches Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckung
- Titelüberwachung
Was bedeutet Zwangsvollstreckung & wann findet sie statt?
Die Zwangsvollstreckung funktioniert ausschließlich für titulierte Forderungen. D.h., erst, wenn eine offene Forderung die Stadien des vorgerichtlichen Forderungsmanagements und das gerichtliche Mahnverfahren durchlaufen hat, ohne dass sie realisiert werden konnte, besteht überhaupt die Möglichkeit, sie titulieren zu lassen!
Exkurs: Titulierung
Der Ausdruck titulieren lassen ist dabei eigentlich ein bisschen irreführend, denn in Wahrheit lässt sich eine Forderung nicht einfach per Antrag o.ä. titulieren, sondern es braucht eines von mehreren Szenarien in der rechtsstaatlichen Verfolgung des offenen Postens:
Die verbreitetste Variante einer Titulierung ist dabei der Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren, an dessen Ende ein (unwidersprochener) Vollstreckungsbescheid steht. Dieser Vollstreckungsbescheid ist sozusagen die Lizenz zur Zwangsvollstreckung und gilt als vollwertiger Titel.
Weitere Titelvarianten sind bspw. Gerichtsurteile, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse oder europäische Zahlungsbefehle. Für die Eröffnung des Instrumentariums der Zwangsvollstreckung in der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit ist es grundsätzlich unerheblich, aus welcher Quelle eine Titulierung stammt: Ist eine Forderung einmal tituliert, kann sie für 30 Jahre von der Gegenseite verlangt & zwangsweise durchgesetzt werden.
Was bedeutet Zwangsvollstreckung & wie funktioniert sie?
Der erste Gedanke, den die meisten Menschen haben, wenn sie von der Zwangsvollstreckung hören, ist der Gerichtsvollzieher, der an der Tür klingelt & seinen Kuckuck auf die Wertgegenstände eines Schuldners klebt. Mit der Realität im modernen Forderungsmanagement hat das allerdings wenig zu tun. Denn die vermeintlich klassische Taschenpfändung, um die es sich bei dieser althergebrachten Idee handeln würde, spielt heute kaum noch eine Rolle.
Effizienter & für die Realisierung deutlich aussichtsreicher sind direkte Zugriffe auf Vermögenswerte eines Schuldners über sog. Drittschuldner. Diese Drittschuldner sind – je nachdem, um welche Pfändungsvariante es sich in der Zwangsvollstreckung handelt – ganz unterschiedliche Parteien:
- Kontopfändungen richten sich gegen die Bank eines Schuldners
- Lohnpfändungen nehmen den Arbeitgeber eines Schuldners in Visier
- Steuerpfändungen konzentrieren sich auf steuerliche Rückzahlungsansprüche eines Schuldners durch das Finanzamt
- Kautionspfändungen befassen sich mit Vermietern eines Schuldners, die bspw. eine Mietkaution verwalten
Damit die Zwangsvollstreckung erfolgreich ist & sich in der Vollstreckungsstrategie die genau passende Zugriffsoption wählen lässt, kommt es auf ein lückenloses Schuldner- & Titelmonitoring an, das solche Lücken in der Deckung offenbart.
Was bedeutet Zwangsvollstreckung & welche Erfolgsaussichten bietet sie?
Erfolge in der Zwangsvollstreckung sind immer die Folge mehrerer, richtiger strategischer Entscheidungen: Häufig ist die erste Maßnahme in der Arbeit mit einer frisch titulierten Forderung die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Abnahme der Vermögensauskunft. Dann müssen Titelschuldner ihre Vermögenswerte offenlegen, sodass Inkassodienstleister & Gläubiger einen realistischen Einblick in die Finanzen eines Schuldners bekommen.
Je nach Ergebnis der Vermögensauskunft schließen sich dann weitere Maßnahmen, bspw. in der Pfändung an, oder es ergibt sich, dass derzeit keine Zugriffsmöglichkeiten bestehen. Jedoch sind Schuldner, die die Vermögensauskunft abgegeben haben, verpflichtet, zwei Jahre lang keine neuen Schulden zu machen. Wer gegen diese Auflage verstößt, begeht einen Betrug & kann dafür belangt werden.
Dreh- & Angelpunkte einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung sind damit stets ein sauberes Monitoring und eine zügig umsetzbare Strategie. Mit der passenden Maßnahme zum richtigen Zeitpunkt lassen sich titulierte Forderungen über die Laufzeit zuverlässig in echtes Geld umwandeln!
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