Was verjährt nach 30 Jahren? Diese Frage eignet sich nicht nur ausgezeichnet als 16.000-Euro-Frage bei „Wer wird Millionär“, sie ist vor allem in einem langfristigen Forderungsmanagement von größter Bedeutung. Ein ausgezeichneter Grund also, sie auf unserem beliebten Inkasso-Blog ausführlich und gewohnt kompetent zu beantworten!

Um Ihnen den Telefonjoker zu sparen: Die korrekte Antwort, sollten Sie jemals Günther Jauch gegenübersitzen, lautet „Titel“ oder „titulierte Forderungen“ – die bekanntlich die zentrale Rolle im nachgerichtlichen Inkasso spielen. Offene Forderungen, die einmal über die Titulierung abgesichert sind, bleiben für 30 Jahre gültig. Insgesamt bietet die Titulierung aber noch viel mehr Vorteile:

  • Schutz gegen die Verjährung
  • Schutz gehen die Verwirkung des Anspruches
  • Eröffnung der Zwangsvollstreckung in der nachgerichtlichen Verfolgung

Was verjährt nach 30 Jahren & bietet jede Menge Chancen?

„Was verjährt nach 30 Jahren?“ ist also genaugenommen der weniger spannende Teil im nachgerichtlichen Forderungsmanagement. Denn die erkaufte Zeit bzw. die Verzehnfachung der regulären Verjährungsfrist allein zahlen ja noch nicht wirklich auf den Realisierungserfolg ein, um den es im Inkasso selbstverständlich immer geht!

Vielmehr ist es das intelligente Zusammenwirken mehrerer Faktoren, die titulierte Forderungen über ihre Lebensdauer so attraktiv machen.

Der Zeitfaktor

Denn einerseits spielt die Zeit freilich für den Titelinhaber. Die Finanzsituation der meisten Schuldner ändert sich nämlich massiv im Laufe von drei Jahrzehnten. So kommen gerade junge Schuldner im Laufe ihres Lebens in bessere Verhältnisse – durch Erbschaft. Geldgewinn, Heirat (oder Scheidung), zumeist aber schlicht durch Qualifikation & berufliches Fortkommen.

Wer dann eine titulierte Forderung innehat & seine Ansprüche mit Erfolg durchsetzen kann, ist klar im Vorteil. Nicht titulierte Forderungen sind dann nämlich längst verjährt & lediglich Altpapier.

Zwangsvollstreckung

Andererseits steht allein in der Verfolgung von Titeln das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Das bedeutet, dass Gläubiger bzw. wir als Ihr Inkassobüro auch zwangsweise (also gegen den Willen und ohne das Mitwirken des Schuldners) auf dessen Vermögenswerte zugreifen können.

In der Praxis geht es hier um geeignete Pfändungsmaßnahmen, die dann bestimmte Vermögenswerte eines Schuldners ins Visier nehmen. Die Konto- sowie die Lohnpfändung sind heute die aussichtsreichsten Maßnahmen. Die klassische Taschen- bzw. Sachpfändung spielt hingegen eine eher nachgeordnete Reihe, hat aber nach wie vor ihre Berechtigung.

Ziel jeder Pfändungsmaßnahme im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es immer, die offene Forderung (sukzessive) geltend zu machen und den Forderungsfall erfolgreich zu schließen. Damit kommen Gläubiger zu ihrem Geld.

Was verjährt nach 30 Jahren (und wie kommt man dazu?)

Bleibt die Frage, wie die Sache mit der Titulierung überhaupt funktioniert. Und das ist glücklicherweise kein Hexenwerk.

Im Inkasso führt der Weg in die Titulierung meist über das gerichtliche Mahnverfahren. An dessen Ende steht dann der (unwidersprochene) Vollstreckungsbescheid, der seinerseits bereits ein vollwertiger Titel ist & alle beschriebenen Vorteile auf sich vereint.

Daneben sind auch Gerichtsurteile, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse & europäische Zahlungsbefehle Titel im Sinne des Rechts. Bedeutet: Selbst, wenn ein gerichtliches Mahnverfahren nicht widerspruchslos verläuft und in ein streitgerichtliches Klageverfahren übergeht, steht am Ende die Titulierung an. Der lange Atem zahlt sich aus & Gläubiger bekommen etwas Handfestes.

Was verjährt nach 30 Jahren? Die Frage nach dem Zeitfaktor allein greift offenbar zu kurz, denn Titel bieten neben der exorbitanten Nachfrist viel mehr Vorteile & sind zu Recht die tragende Säule im nachgerichtlichen, professionellen Forderungsmanagement.

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