Inkasso ist nicht gratis und muss über die Inkasso Bearbeitungsgebühr bezahlt werden. Diese Gebühr ist der Umsatz eines Inkassounternehmens und damit dessen wirtschaftliche Existenzgrundlage. Ein ausgezeichneter Grund, diese Gebühren einmal transparent aufzuschlüsseln und sie in diesem Blogbeitrag genauer unter die Lupe zu nehmen.

Die zentrale Frage, wenn es um die Inkasso Bearbeitungsgebühr geht, ist sicherlich, wer sie zu bezahlen hat. Dicht gefolgt von der Frage nach ihrer Höhe. Beide Fragen lassen sich schnell beantworten: Zahlen muss der Schuldner, die Höhe richtet sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert.

Inkasso Bearbeitungsgebühr als Verzugsschaden

Gute Nachrichten also für alle Gläubiger, die im Inkasso heute einen ausgezeichneten Tarif bekommen. Denn die Inkasso Bearbeitungsgebühr stellt einen sog. Verzugsschaden dar.

Das bedeutet kurz gesagt, dass der (kostenpflichtige) Auftrag an ein Inkasso Büro überhaupt nur deshalb notwendig wurde, weil der Schuldner seiner initialen, fristgerechten Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen ist. Damit ist er auch für die Entstehung solcher Verfolgungskosten verantwortlich und muss entsprechend dafür aufkommen.

Inkasso Bearbeitungsgebühr: Höhe nach Streitwert (jetzt wirds mathematisch)

Wie hoch die jeweiligen Positionen für Inkassogebühren und bspw. die Post- & Telekommunikationspauschale auf der Inkassomahnung ausfallen, richtet sich nach dem Streitwert. Pauschal lässt sich feststellen: Je höher der Streitwert, desto höher die Inkasso Bearbeitungsgebühr.

Um es aber ganz transparent zu machen, müssen mehrere Faktoren mit einbezogen werden, die dann sozusagen über eine Formel die tatsächliche individuelle Inkassogebühr ergeben.

Punkt 1: RVG

Die Inkassogebühren sind an das RVG, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gekoppelt. Das wiederum sieht eine Staffelung der Wertgebühren nach dem Streitwert vor. So liegt der jeweils einfache Gebührensatz bspw. bei einem Gegenstandswert bis 500,- EUR bei 49,- EUR. Hier ein kleiner Ausschnitt aus der Wertgebührentabelle:

Wert bis 1,0 0,3 0,5 0,75 0,8 0,9 1,2 1,3
500 49 15,00* 24,50 36,75 39,20 44,10 58,80 63,70
1.000 88 26,40 44,00 66,00 70,40 79,20 105,60 114,40
1.500 127 38,10 63,50 95,25 101,60 114,30 152,40 165,10
2.000 166 49,80 83,00 124,50 132,80 149,40 199,20 215,80
3.000 222 66,60 111,00 166,50 177,60 199,80 266,40 288,60
4.000 278 83,40 139,00 208,50 222,40 250,20 333,60 361,40
5.000 334 100,20 167,00 250,50 267,20 300,60 400,80 434,20

*An sich 14,70 €; jedoch beträgt der Mindestbetrag einer Gebühr 15,00 € (§ 13 Abs. 2 RVG).

Punkt 2: Gebührensatz

Nun funktioniert die Anwendung der Wertgebührentabelle aber nicht als 1:1-Abgleich. Sie gibt jeweils den 1-fachen Gebührensatz an. Welche Gebührensätze für welche Rechtsdienstleistungen verlangt werden dürfen, regelt ganz konkret Nr. 2300 aus dem Anhang zum RVG. Und hier ergibt sich für Inkassoleistungen als eine „Interessenvertretung im normalen Umfang“ ein Gebührensatz von 0,9. Damit fallen also 90% der einfachen Gebühr als Inkasso Bearbeitungsgebühr an.

Punkt 3: Pauschalgebühren

Drittens bestehen die Inkassogebühren, wie sie auf jeder Inkassomahnung ausgewiesen werden, dann noch aus der Position „Pauschale für Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen“. Diese Pauschale beträgt 20% der Wertgebühr, ist allerdings auf 20,- EUR gedeckelt. Somit fällt der variable Satz einer zusätzlichen 0,2-fachen Gebühr nur bei kleinen Forderungsangelegenheiten an.

Inkasso Bearbeitungsgebühr Praxisbeispiel

Grau ist alle Theorie. Daher lohnt es, das Thema mit Leben zu füllen und es einmal an einem praktischen Beispiel durchzuexerzieren:

Einem Maler (M) entsteht eine Zahlungsstörung, als eine Rechnung i.H.v. 3.887,00 EUR nicht bezahlt wird. Die Angelegenheit geht an das beste Inkassobüro, das die Forderung dann beim Schuldner (S) geltend macht. Dazu wird ein Inkassoverfahren mit normalem Bearbeitungsaufwand angestoßen. Entsprechend setzt sich dann die (2.) Inkassomahnung zusammen:

Hauptforderung: 3.887,00 EUR
0,9-fache Inkassogebühr: 199,80 EUR (einfacher Satz 222 EUR)
Post- & Telekommunikationspauschale: 20,00 EUR (gedeckelt)
Forderungssumme: 4.106,80 EUR

Die Inkassobearbeitungsgebühr steht auf einer stabilen gesetzlichen Grundlage, sie ist fair angelegt und lässt sich transparent nachvollziehen. Als Existenzgrundlage einer Branche, die seit Jahrzehnten verlässlich an der Seite der deutschen Wirtschaft steht, ist sie darüber hinaus ein hohes Gut rechtsstaatlichen Handelns.

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