Das Forderungsmanagement ist eine komplexe Aufgabe, bei der es um die Einziehung offener Rechnungen von Schuldnern geht. Doch kann man einfach so losziehen, offene Forderungen eintreiben und sich dann als Inkassodienstleister bezeichnen? Die Antwort lautet: Nein. Es gibt bestimmte Voraussetzungen und rechtliche Hürden, die bei der Eröffnung eines Inkassobüros zu beachten sind. In diesem Blogbeitrag erklären wir, welche Kriterien erfüllt werden müssen und wie Mandanten seriöse Anbieter von schwarzen Schafen unterscheiden können.

Inkassobüro eröffnen: Die Voraussetzungen

Um Leistungen im Inkasso erbringen zu dürfen, benötigt man eine Inkassozulassung, die vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts ausgestellt wird. Doch diese Zulassung wird nicht einfach so vergeben. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor man überhaupt in diesem Bereich tätig werden darf.

Zuverlässigkeit steht an erster Stelle

Wenn es darum geht, offene Forderungen anderer einzutreiben, ist Zuverlässigkeit von größter Bedeutung. Schließlich handelt es sich um fremdes Geld, mit dem man verantwortungsvoll umgehen muss. Um die Inkassozulassung zu erhalten, werden die folgenden beiden Kriterien zur Zuverlässigkeit herangezogen:

  1. Keine Straffälligkeiten: Personen, die eine Inkassozulassung beantragen, dürfen in den letzten fünf Jahren nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  2. Geordnete Vermögensverhältnisse: Auch die eigenen Finanzen müssen in Ordnung sein. Eine Erfassung in einem Schuldnerverzeichnis oder ein laufendes Insolvenzverfahren sind Ausschlusskriterien.

Inkassobüro eröffnen: Sachkunde ist unerlässlich

Neben der Zuverlässigkeit ist auch eine nachgewiesene Sachkunde erforderlich, um die Inkassozulassung zu erhalten. Dies beinhaltet umfassende Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Zivilverfahrensrechts. Ohne diese Kenntnisse wäre es unmöglich, den Anforderungen im Forderungsmanagement gerecht zu werden. Ein fundiertes Verständnis der rechtlichen Aspekte ist unerlässlich, um Mahnungen korrekt zu verfassen, Gebühren richtig zu berechnen und die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten zur Verfolgung von Forderungen zu nutzen.

Insbesondere, wenn es um die Durchführung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. die Titelüberwachung geht, ist eine fundierte Kenntnis der rechtsstaatlichen Mühlen unerlässlich. Denn die Kommunikation mit Mahngerichten, der Auftrag an den Gerichtsvollzieher oder die Einleitung bestimmter Pfändungsmaßnahmen folgen ganz eigenen Regeln.

Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch entsprechende Zeugnisse. Berufe mit juristischem Hintergrund, wie beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte oder Steuerfachangestellte, aber auch akademische Laufbahnen, qualifizieren sich für die Tätigkeit im Inkassobereich.

Der Ablauf der Zulassung

Der Antrag auf Zulassung wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt und von diesem an den Präsidenten des Landgerichts weitergeleitet. Der Präsident überprüft den Antrag sowie die Nachweise zur Zuverlässigkeit und Sachkunde und erteilt daraufhin die Inkassozulassung. Das Inkassobüro wird anschließend in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung muss die Inkassotätigkeit aufgenommen werden, da die Zulassung sonst ihre Gültigkeit verliert.

Die Hürden auf dem Weg zur Inkassozulassung sind also nicht zu unterschätzen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Zulassung einem Inkassobüro jederzeit wieder entzogen werden kann, wenn ernsthafte Beschwerden gegen den Dienstleister beim zuständigen Landgericht eingehen. Seriöse Inkassodienstleister scheuen daher dubiose Praktiken bei der Durchsetzung von Forderungen!

Wie erkennt man seriöse Inkassobüros?

Wenn man unsicher ist, ob ein Inkassodienstleister seriös arbeitet, gibt es einige Anhaltspunkte, auf die man achten kann. Ein erster Eindruck kann sich bereits durch die Gestaltung und Formulierungen auf der Website des Anbieters ergeben. Ein seriöses Inkassobüro wird außerdem ein Impressum angeben und darin auf seine Zulassung hinweisen.

Eine Mitgliedschaft in den Bundesverbänden BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen) und BFI&F (Bundesverband Finanzdienstleistung Inkasso und Forderungsmanagement) kann ebenfalls ein Kriterium für Seriosität sein. Diese Verbände haben strenge Aufnahmekriterien und nehmen nur Unternehmen auf, die nachweislich seriös und zuverlässig arbeiten.

Die Eröffnung eines Inkassobüros erfordert bestimmte Voraussetzungen und die Überwindung rechtlicher Hürden. Die Zuverlässigkeit des Unternehmers sowie die nachgewiesene Sachkunde sind entscheidend für die Erteilung der Inkassozulassung. Seriöse Inkassodienstleister arbeiten gewissenhaft und respektieren dabei die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Mandanten können die Seriosität eines Inkassobüros durch die Überprüfung von Internetpräsenz, Impressum und eventueller Mitgliedschaften in branchenspezifischen Verbänden einschätzen.

Pro-Tipp: Über das Rechtsdienstleistungsregister lässt sich prüfen, ob ein Inkasso-Büro zugelassen ist!

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