Im nachgerichtlichen Inkasso geht es immer um ein sauberes Titelmonitoring, das in der Titelüberwachung Kosten verursachen kann. Diese Kosten zahlen aber immer auf die Realisierung titulierter Forderungen ein und stellen immer nur eine Auslage dar. Letztendlich sind diese Positionen ausnahmslos vom Schuldner zu tragen. Welche Kosten in der nachgerichtlichen Arbeit an titulierten Forderungen entstehen können & welchen strategischen Wert die einzelnen Maßnahmen haben, zeigen wir in diesem Blogbeitrag.

 

Das Wichtigste vorweg: Wenn in der Titelüberwachung Kosten im nachgerichtlichen Inkasso entstehen, gelten stets drei Prinzipien:

  1. Die Kosten dienen immer einem Zweck und lösen eine relevante Maßnahme in der Realisierung aus
  2. Titel behalten auch ohne weitere Maßnahmen in der Realisierung ihre Gültigkeit und sichern offene Posten für 30 Jahre ab
  3. Die Höhe der Kosten hält sich immer in einem angemessenen Rahmen

Titelüberwachung: Kosten & Nutzen

Von Kosten für die Titelüberwachung zu sprechen, ist demnach eigentlich falsch. Denn die Überwachung an sich verursacht ja gar keine Kosten. Denn Kosten entstehen immer nur, wenn eine Maßnahme in der Realisierung titulierter Forderungen einen direkten oder indirekten Nutzwert hat.

Titelüberwachung Kosten: Maßnahmen mit direktem Nutzwert

Ein praktisches Beispiel für einen direkten Nutzwert ist eine erfolgreiche Pfändungsmaßnahme nach der Forderungstitulierung. Per Pfändungs- & Überweisungsbeschluss (PfÜB) richtet sich die jeweilige Pfändungsmaßnahme dann nämlich direkt & zwangsweise gegen bestimmte Vermögenswerte eines Titelschuldners. Ist die Maßnahme (bspw. eine Kontopfändung) erfolgreich, wird die offene Forderung aus dem Konto des Schuldners befriedigt & die Forderungsangelegenheit lässt sich erfolgreich abschließen.

Dafür entstehen anderseits Kosten. Der PfÜB schlägt beispielsweise mit einer festen Gerichtsgebühr von 22,00 EUR zu Buche. Für andere Pfändungsmaßnahmen, etwa eine Taschenpfändung, fallen Kosten für den Auftrag an den Gerichtsvollzieher an. Und auch die Abnahme der Vermögensauskunft hat natürlich ein Preisschild.

Verlaufen solche Maßnahmen der nachgerichtlichen Arbeit im Forderungsmanagement direkt erfolgreich, steht der Nutzwert außer Frage: Gläubiger investieren eine geringe Summe in eine aussichtsreiche Pfändungsmaßnahme, die offene Summe wird bezahlt und sämtliche Auslagen kommen ebenfalls zurück.

Daneben steht der indirekte Nutzen für die strategische Vollstreckungsarbeit.

Maßnahmen mit indirektem Nutzwert

Ein gewisser Teil der ersten Vollstreckungsversuche führt nämlich nicht direkt zum Erfolg. Schuldner liegen unterhalb der Pfändungsgrenzen, es ist gar kein Vermögen vorhanden, sie sind arbeitslos und beziehen Grundsicherung, oder, oder, oder. Aber ist die Vollstreckungsarbeit damit ein für alle Mal gescheitert? Ist der Inkassofall tot? Muss man dann doch ausbuchen?

Sicher nicht. Denn auch primär erfolglose Vollstreckungsmaßnahmen haben einen hohen strategischen Wert für spezialisierte Inkassodienstleister. Einerseits geben sie nämlich einen deutlichen Einblick in die Finanzen und in die Lebensführung eines Schuldners. Andererseits zeigen sie, wo Potenziale im Monitoring liegen:

Die lange Gültigkeit von 30 Jahren, während derer ein Titel immer durchsetzbar ist, geht nämlich von einer Weiterentwicklung des Schuldners aus. Viele (junge) Schuldner bauen im Laufe ihres Lebens ein Vermögen auf, das sich tatsächlich pfänden lässt. Sie qualifizieren sich, sodass Löhne über die Pfändungsgrenze steigen. Sie heiraten, erben oder gewinnen Geld.

All diese Entwicklungen verfolgt ein sauberes Bonitätsmonitoring. Sinnvolle Maßnahmen zur richtigen Zeit geben verlässlich Auskunft darüber, wie es um die finanzielle Situation eines Schuldners steht.

Wenn also in der Titelüberwachung Kosten entstehen, sind solche Kosten niemals verloren und schon gar nicht umsonst. Denn erstens fließen sie als Auslagen im Erfolgsfall immer an den Gläubiger zurück. Und zweitens zahlen sie immer auf den Erfolg in der Realisierung ein. Nämlich entweder als direkt erfolgreiche Vollstreckungsmaßnahme oder im Sinne eines strategischen Moments für die zielführende Bearbeitung.

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