Mit der Forderungstitulierung ist immer die Verbriefung des Rechtes auf eine bestimmte Forderung gemeint. Es geht dabei insbesondere darum, Forderungen über eine Titulierung abzusichern und parallel weitere Optionen in der Realisierungsarbeit zu eröffnen, nämlich die Zwangsvollstreckung.

Im Inkasso funktioniert eine Forderungstitulierung im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Hier gilt der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid als vollwertiger Titel. Er sichert eine Forderung damit für 30 Jahre ab und eröffnet Gläubigern das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung. Neben dem Vollstreckungsbescheid sind auch Urteile, gerichtliche Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse und europäische Zahlungsbefehle Titelvarianten.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung titulierter Forderungen lässt sich auch gegen den Willen eines Schuldners (also zwangsweise) auf dessen Vermögen zugreifen. Das geschieht in der Praxis meist durch unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen. Im modernen Forderungsmanagement stellt die klassische Taschenpfändung dabei eher eine Seltenheit dar.

Stattdessen nehmen aktuelle Pfändungsmaßnahmen sog. Drittschuldner ins Visier. Mit der Forderungstitulierung und der anschließenden Zwangsvollstreckung geht es dann bspw. um Löhne, Mietkautionen, Steuerrückzahlungsansprüche und natürlich Konten eines Schuldners.

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