Verjährung bedeutet, dass offene Posten nach einer bestimmten Frist völlig gegenstandslos werden. Die rechtliche Grundlage, auf der sie von der Gegenseite (dem Schuldner) verlangt werden könnten, ist dann vollständig erloschen.

Dabei gelten im Inkasso unterschiedliche Verjährungsfristen, die zwischen 30 Jahren und sechs Monaten liegen. Die wichtigste Verjährungsfrist ist dabei die regelmäßige Verjährung, die drei Jahre beträgt. Davon betroffen sind alle Ansprüche des täglichen Lebens, sodass diese Frist für fast alle Forderungsangelegenheiten gilt.

Die Verjährung lässt sich verhindern (hemmen), indem Gläubiger rechtzeitig in ein gerichtliches Mahnverfahren einsteigen. Denn allein der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides hemmt die Verjährung für sechs Monate, sodass sich das gerichtliche Mahnverfahren innerhalb dieser Zeit komplett durchführen lässt.

Ziel der Verjährungshemmung bzw. des gerichtlichen Mahnverfahrens ist dann immer die Forderungstitulierung. Titulierte Forderungen sind für 30 Jahre abgesichert & die Titulierung macht die Zwangsvollstreckung erst möglich. So lassen sich Forderungen auch gegen den Willen eines Schuldners bei ihm geltend machen.

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