Verjährung 2023: Welche offenen Forderungen sind betroffen und was lässt sich jetzt zum Jahresende tun, um die Verjährung zu verhindern? Zentrale Fragen, die sich um Halloween jedes Jahres in den meisten Unternehmen ergeben. Einfache Antworten und konkrete Handlungsempfehlungen gibt es in diesem Blogbeitrag – was tun gegen die Verjährung 2023?

Die beste Nachricht lautet: Alle Forderungen, die sich bereits in unserer Bearbeitung im Inkasso befinden, sind keine Sorgenkinder mehr. Wir haben alle Fristen im Blick und kommen rechtzeitig auf unsere Mandanten zu, damit hier nichts übersehen wird. So hat die Verjährung 2023 keine Chance. Wie aber steht es um offene Forderungen, die bisher noch nicht im professionellen Forderungsmanagement aufgehoben sind?

Verjährung 2023 – die Basics

Für alle ganz Eiligen werfen wir einen schnellen Blick auf die 5 wichtigsten Fragen rund um die Verjährung 2023 und natürlich darauf, wie sie sich effektiv verhindern lässt. Denn das ist freilich das Ziel im Forderungsmanagement.

Welche Forderungen sind betroffen?

Überhaupt von der (regelmäßigen) Verjährung 2023 betroffen sind alle Forderungen, die dann drei Jahre alt werden. Forderungen also, aus dem Jahr 2020. Dabei ist es im Sinne des Gesetzes egal, ob eine betreffende Forderung Anfang, Mitte oder Ende des Jahres 2020 in Rechnung gestellt wurde. Alle nicht abgesicherten Posten aus dem Jahre 2020 sind gleichermaßen gefährdet.

Was bedeutet die Verjährung überhaupt?

Die Verjährung bedeutet das Erlöschen der rechtlichen Grundlage, auf der eine Forderung gültig ist. Alle offenen Posten, die verjähren, sind damit komplett gegenstandslos und die Schuldnerseite muss sie in der Tat nicht mehr bezahlen.

Wie lässt sich die Verjährung 2023 hemmen?

Daher geht es zum Jahresende immer um das Thema Verjährungshemmung, also darum, sozusagen im Endspurt die Gültigkeit offener Forderungen zu erhalten. Das funktioniert allerdings allein über den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Hier genügt übrigens der rechtzeitige Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, der Mahnbescheid selbst muss also noch nicht erlassen sein, um die Verjährung zu verhindern.

Wie lange währt die Verjährungshemmung?

Mit dem rechtzeitigen Mahnantrag wird die Galgenfrist um insgesamt sechs Monate verlängert. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Schuldner dann entweder bezahlen, oder das gerichtliche Mahnverfahren muss in die zweite Stufe gehen. Dann geht es mit dem Vollstreckungsbescheid um die Titulierung und damit schlussendlich um die langfristige Absicherung offener Posten.

Wie geht es nach der Verjährungshemmung weiter?

Soll die Verjährung dauerhaft gehemmt werden, führt kein Weg um die Titulierung via Vollstreckungsbescheid herum. Das ist die zweite Stufe in gerichtlichen Mahnverfahren, und sie lässt sich im Rahmen der gesetzlichen Fristen praktisch in einem Aufwasch mit der Verjährungshemmung via Mahnantrag erledigen. So sind offene Forderungen nach wenigen Wochen tituliert und damit abgesichert, Zusätzlich lassen sie sich dann auch im Rahmen der Zwangsvollstreckung geltend machen.

Verjährung 2023: Nach er Titulierung ist vor der Zwangsvollstreckung

Neben dem offensichtlichen Grund, offene Forderungen abzusichern, um sie nicht abgeben zu müssen, bietet die Titulierung mehrere extrem wertvolle Vorzüge für Gläubiger:

  • Titulierte Forderungen sind 30 Jahre lang sicher
  • Sie lassen sich in der Zwangsvollstreckung auch ohne Zutun des Schuldners realisieren
  • Titel schützen gegen die Rechtsverwirkung

Damit lässt sich die drohende Verjährung 2023 noch vor Jahresende ins Positive wenden. Wer jetzt auf das passende Inkassobüro setzt und die Verjährung rechtzeitig hemmt, bekommt unterm Strich nämlich viel mehr, als nur eine weiterhin gütige Forderung: Einen schlagkräftigen Partner im nachgerichtlichen Inkasso, eine langfristige Perspektive im Titelmonitoring und natürlich das volle Instrumentarium der Zwangsvollstreckung!

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