Lassen sich Mietschulden nach Auszug eintreiben? Sind nach dem Ende eines Mietverhältnisses noch Mieten oder Kosten für Reparaturen offen, stehen private und gewerbliche Vermieter vor genau dieser Frage. Denn der säumige Mieter ist zwischenzeitlich ja umgezogen, sodass es hier vor allem um die Frage nach der neuen Adresse geht, um Mietrückstände zielgerichtet geltend zu machen. Wie genau Inkasso für Vermieter funktioniert, erklären wir in diesem Blogbeitrag.

Im Kern funktioniert Inkasso für Vermieter dabei genauso, wie das professionelle Forderungsmanagement in den meisten anderen Bereichen aufgestellt ist. Denn Schuldner können theoretisch immer umziehen, sodass die Adressdaten beim Gläubiger nicht mehr aktuell sind. Vermieter, die sich bspw. im Rahmen der Kündigung eines Mietobjektes die neuen Adressdaten des Mieters geben lassen, handeln damit proaktiv und stellen sich für eine mögliche Zahlungsstörung sauber auf.

Mitschulden nach Auszug eintreiben: Adressermittlung

Liegen keine aktuellen Adressdaten eines säumigen Mieters vor, geht es im Inkasso für Vermieter immer um eine sorgfältige Adressermittlung. Denn nur, wenn Inkassomahnungen auch ordnungsgemäß zugestellt werden können, lassen sich offene Forderungen überhaupt zielgerichtet verfolgen.

Dabei spielt die Meldepflicht eine ganz zentrale Rolle: Wer in Deutschland umzieht, ist nämlich verpflichtet, sich an- bzw. umzumelden. Entsprechend liegen bei den Einwohnermeldeämtern stets aktuelle Adressdaten über fast alle Bundesbürger vor. Parallel tauschen sich die Ämter auch über Wohnortwechsel aus, sodass sich neue Adressen säumiger Mieter über eine simple Adressauskunft in Erfahrung bringen lassen.

Sind die Schuldnerdaten auf einem aktuellen Stand, kann das Forderungsmanagement entsprechend des stringenten Inkasso Ablaufs beginnen & säumige Mieter erhalten eine Inkassomahnung. Damit sind parallel auch alle weiteren Schritte im professionellen Forderungsmanagement vorbereitet, sodass einem zügigen Inkasso nichts im Wege steht.

Proaktiv handeln: Mietschulden nach Auszug eintreiben

Speziell private Vermieter können der Ermittlungsarbeit aber zuvorkommen, indem sie sie obsolet machen. Dafür lohnt eine Orientierung den Gepflogenheiten gewerblicher Vermieter: Hier ist die Angabe der neuen Adresse essenzieller Bestandteil der Abwicklung des Mietverhältnisses. Spätestens bei der Wohnungsübergabe, bspw. im Übergabeprotokoll, lassen sich solche Daten problemlos abfragen.

Wer hier Wert auf eine saubere Abwicklung legt, stellt sich für eventuelle Zahlungsstörungen proaktiv & sauber auf.

Mietschulden nach Auszug eintreiben: Meldepflicht

Dreh- und Angelpunkt in der Adressermittlung ist die Meldepflicht. Und die gilt in zwei Richtungen:

  1. ist der Mieter einer Wohnung gem. §17 BMG verpflichtet, sich “innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.“ und
  2. sind Vermieter (Wohnungsgeber) im Rahmen des §19 BMG verpflichtet, “bei der Anmeldung mitzuwirken.“

Das bedeutet ganz konkret, dass sich das Bundesmeldegesetz nicht allein auf das bürgerliche Pflichtbewusstsein eines Mieters verlässt. Stattdessen ist über die die Mitwirkungspflicht des Vermieters (Stichwort: Vermieterbescheinigung) ein doppelter Boden im Meldegesetz eingezogen, der verhindert, dass keine An- bzw. Ummeldung stattfindet. Parallel können sich Vermieter beim Einwohnermeldeamt eine Auskunft über die Anmeldung eines neuen Mieters erteilen lassen.

Sozusagen als dritte Ebene im Rahmen des Meldegesetzes stehen auch die Einwohnermeldeämter untereinander im Austausch. Damit ist sichergestellt, dass die Adressdaten niemals länger als die Meldefrist von 14 Tagen nicht aktuell sein können.

Inkasso für Vermieter

Das Bundesmeldegesetz macht es Inkassounternehmen damit vergleichsweise leicht, Adressdaten säumiger Mieter aktuell zu halten: Adressauskünfte lassen sich gegen eine geringe Gebühr einholen, sodass die inkassomäßige Bearbeitung offener Posten aus Mietschulden auf einer soliden Datenbasis fußt. Mietschulden nach Auszug eintreiben gehört entsprechend zum Standard-Repertoire der meisten Inkassodienstleister.

Vermieter müssen nicht befürchten, dass der Umzug eines Mieters ein zielführendes Forderungsmanagement aushebelt. Stattdessen können sie sich auf Bundesmeldegesetz & die Erfahrung ihres Inkassodienstleisters verlassen.

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