Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist im Kontext von Inkasso und Forderungsmanagement insbesondere für die Abrechnung von Inkassogebühren spannend. Denn je nachdem, ob ein Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, oder nicht, sieht die Inkassoabrechnung anders aus.
Vorsteuerabzugsberechtigt sind die meisten Unternehmen. Steuerlich bedeutet das, dass sie bei Ausgaben für das Unternehmen (also auch die Inanspruchnahme von Inkassoleistungen) lediglich den Netto-Betrag bezahlen müssen und den steuerlichen Anteil jeweils vom Fiskus erstattet bekommen.
In der Praxis werden hier die steuerlichen Anteile der unternehmerischen Ausgaben gegen die steuerlichen Anteile der Ausgaben aufgerechnet. Die Differenz ist dann jeweils eine Steuerschuld oder ein steuerliches Guthaben, das solche Unternehmen vom Finanzamt zurückbekommen.
Vorsteuerabzugsberechtigung in Forderungsmanagement
Spannend ist die Vorsteuerabzugsberechtigung insbesondere im Inkasso, wo die Inkassogebühren als Verzugsschaden beim Schuldner geltend gemacht werden. Parallel bedeuten die Inkassogebühren, die ja rein formal vom Gläubiger zu bezahlen sind, aber eine unternehmerische Ausgabe, auf die natürlich auch Steuern anfallen.
Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten daher den steuerlichen Anteil an den Inkassogebühren jeweils vom Finanzamt zurück. Insofern stellen Inkassogebühren keinen Sonderfall dar!
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