Die Inkassoabrechnung ist die Abschlussrechnung, die Inkassomandanten bekommen, nachdem ein Fall erfolgreich oder nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Es handelt sich dabei ausdrücklich um eine Abrechnung und eben nicht um eine klassische Rechnung. Das liegt in der Natur der Dienstleistung Inkasso begründet.
So enthält eine Inkassoabrechnung nämlich alle Einzelleistungen, die im Rahmen der Verfolgung ergriffen wurden, also bspw. auch Ermittlungstätigkeiten. Ist ein Fall erfolgreich geschlossen (der Schuldner hat die Hauptforderung und sämtliche Nebenforderungen bezahlt) kommt es noch auf den Vorsteuerabzugsberechtigungsstatus des Gläubigers an.
Ist der Auftraggeber (der Gläubiger) nämlich zum Vorsteuerabzug berechtigt, müssen Schuldner die Mehrwertsteuer auf Inkassokosten, Schufa-Anfragen usw. nicht bezahlen. Stattdessen wird die Steuerlast, die auf diese Leistungen entfällt, vom Auszahlungsbetrag an den Gläubiger abgezogen, sodass dieser den steuerlichen Anteil wiederum beim Finanzamt geltend machen kann. So bekommen am Ende alle Beteiligten ihren Anteil & es bleibt fair & transparent.
Die Inkassoabrechnung macht den gesamten Akt der Beitreibung nochmals transparent und zeigt Inkassomandanten, wofür welche Kosten angefallen sind.
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