Die Verjährung schlägt zum 31. Dezember wieder erbarmungslos zu. Das bedeutet, dass alle offenen Forderungen, die bis dahin nicht abgesichert wurden, ihre Gültigkeit verlieren und vollkommen gegenstandslos sind. Mit anderen Worten: Aus solchen Ansprüchen wird dann Altpapier. Die gute Nachricht ist, dass sich das Schreckgespenst Verjährung effektiv bekämpfen lässt. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie das funktioniert.
Verjährung: Diese Forderungen sind betroffen
Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Und diese Frist beginnt zu laufen, sobald eine offene Forderung in Verzug ist – nach der gesetzlichen Verzugsfrist also nach spätestens 30 Tagen. Wer solche notleidenden Forderungen dann in ein zielgerichtetes Inkasso übergibt, ist zwar schon auf dem richtigen Weg – das Damoklesschwert Verjährung ist damit aber leider noch nicht entschärft.
2020 sind alle offenen Forderungen aus dem Geschäftsjahr 2017 von der Verjährung bedroht. Denn laut Gesetz ist es irrelevant, wann genau im Referenzjahr eine Forderung fällig geworden wäre. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Forderungen aus dem Januar 2017 genauso gegenstandslos werden, wie offene Posten, die im Dezember desselben Jahres fällig gewesen wären. Soweit die Ausgangslage in Sachen Verjährung.
Die Verjährung effektiv verhindern
Wer sich seine berechtigten Ansprüche zuverlässig sichern möchte, kommt um ein gerichtliches Mahnverfahren nicht herum. Zwar sieht der Gesetzgeber in der juristischen Theorie auch andere Wege vor – bspw. sollen Schuldeingeständnisse oder minimale Ratenzahlungen einen verlängernden Effekt haben – jedoch erweisen sich solche Methoden in der Praxis als wenig praktikabel. Denn nur die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens hemmt die Verjährung rechtssicher!
Das Beste: Allein der (rechtzeitige) Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist ausreichend, um die Verjährung zu verhindern. Auch, wenn der Mahnbescheid noch nicht erlassen ist, also lediglich der Antrag auf einen solchen beim zuständigen Mahngericht zur Prüfung vorliegt, gilt die Verjährung für die betroffene Forderung als gehemmt – und zwar für weitere sechs Monate. Das funktioniert, solange der Mahnantrag vor dem 31. Dezember 2020 gestellt und eingereicht wurde.
Innerhalb der verlängerten Sechs-Monats-Frist sollte das gerichtliche Mahnverfahren dann aber zügig durchgeführt werden, um einen Titel zu erwirken und die betroffene Forderung auch tatsächlich abzusichern.
Exkurs: Gerichtliches Mahnverfahren
Das gerichtliche Mahnverfahren funktioniert in zwei Stufen: Am Anfang steht dabei der Antrag auf Mahnbescheid sowie dessen Erlass. Dieser Mahnbescheid geht dem Schuldner (dann Antragsgegner) in sog. amtlicher Zustellung, also im bekannten gelben Briefkuvert, zu. Die Gegenseite hat dann ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Nach Verstreichen dieser Frist geht es in die zweite Phase des gerichtlichen Mahnverfahrens, den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Dieser geht der Gegenseite ebenfalls im gelben Umschlag zu, und es besteht wiederum ein 14-tägiges Einspruchsrecht. Verstreichen beide Fristen ungenutzt, gilt der Vollstreckungsbescheid als sog. Titel, mit dem Gläubiger in die Zwangsvollstreckung einsteigen können.
Erfolgt doch ein Einspruch, geht die Angelegenheit in ein streitgerichtliches Klageverfahren, an dessen Ende immer ein gerichtlicher Vergleich oder ein Urteil steht. Beide sind ebenfalls Titel, die wiederum vollstreckbar sind.
Die Verjährung zielsicher hemmen
Um es ganz klar zu sagen: Ohne den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren geht es nicht. Wer diesen Schritt scheut, verzichtet sehenden Auges auf die offene Forderung. Wir von IGP Inkasso unterstützen Gläubiger gern beim Einstieg in ein zielgerichtetes Forderungsmanagement. Denn noch ist genügend Zeit, offene Posten (zunächst) in ein außergerichtliches Inkassoverfahren zu übergeben. Das bereitet den Weg für alle Schritte im gerichtlichen Mahnverfahren, sollte dieses tatsächlich nötig werden. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich ein guter Teil der von der Verjährung bedrohten Forderungen bereits in den Wochen vor Silvester einbringen lässt – so bekommen Gläubiger ihr Geld und sagen der Verjährung mit einer guten Strategie im Forderungsmanagement den Kampf an!
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