Gerichtliches Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren dient zwei Zielen:
Offene Forderungen sollen effizient verfolgt und Schuldner zur Zahlung bewegt werden.
Zugleich wird die Titulierung angestrebt – als rechtliche Absicherung für die Zwangsvollstreckung.

Das gerichtliche Mahnverfahren schnell erklärt

Das gerichtliche Mahnverfahren ist üblicherweise der zweite Schritt in der Verfolgung unbezahlter Rechnungen im Forderungsmanagement. Es gliedert sich in einer tragfähigen Einbringungsstrategie dem klassischen Inkasso an, kann aber theoretisch auch allein stehen.

Das gerichtliche Mahnverfahren & seine doppelte Zielsetzung

%

gerichtliche Realisierung

Ziel I: Offene Posten geltend machen

Das gerichtliche Mahnverfahren funktioniert als zweistufiges System, das aus einem Mahnbescheid und dem Vollstreckungsbescheid besteht. Beide Bescheide werden jeweils separat (und fristgerecht) beim zuständigen Mahngericht beantragt und gehen dem Schuldner nach Erlass in amtlicher Zustellung, d.h. im gelben Briefumschlag, zu.

Sowohl im Mahn- als auch im Vollstreckungsbescheid werden Schuldner aufgefordert, die offene Rechnung (zuzüglich der bis dahin entstandenen Mahngebühren und sonstiger Verfolgungskosten) zu bezahlen.

Das gerichtliche Mahnverfahren verschärft damit die Realisierungsarbeit und zahlt voll auf ein erfolgreiches Forderungsmanagement ein.

Ziel II: Die Titulierung anstreben

Parallel zur vordergründigen Verfolgung des offenen Postens fungiert das gerichtliche Mahnverfahren auch als Sicherungsmaßnahme. Es beugt nämlich einerseits der Verjährung vor und leitet andererseits die Forderungstitulierung ein.

Der Vollstreckungsbescheid hat denselben juristischen Stellenwert wie ein Urteil, ein gerichtlicher Vergleich, ein Kostenfestsetzungsbeschluss oder ein Europäischer Zahlungstitel. Das bedeutet, dass titulierte Forderungen für mindestens 30 Jahre abgesichert sind (und damit natürlich vom Schuldner verlangt werden können). Zusätzlich eröffnet sich für titulierte Forderungen das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung.

Das gerichtliche Mahnverfahren als zweistufiges System

Der Ablauf im gerichtlichen Mahnverfahren ist unterdessen streng reglementiert und folgt einem strikten Schema.

Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Für den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren genügt der sogenannte Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, der beim zuständigen Mahngericht gestellt wird. Der Antrag wird dort auf formale Richtigkeit überprüft und sodann erlassen und dem Schuldner in amtlicher Zustellung übersandt.

Antrag auf Vollstreckungsbescheid

Verstreicht die 14-tägige Widerspruchsfrist, ohne dass sich der Schuldner zum Mahnbescheid bzw. der Forderung geäußert hat, steht der Weg offen für Teil 2 im gerichtlichen Mahnverfahren. Dann steht der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids an.

Bleibt der Vollstreckungsbescheid unwidersprochen, gilt er als vollwertiger Titel und ist damit vollstreckungsfähig!

Was geschieht mit tituliertten Forderungen?

Titel durchsetzen: So geht's!

Für titulierte Forderungen steht das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung zur Verfügung. Das bedeutet, dass dann unterschiedliche Pfändungsmaßnahmen sowie Aufträge an den Gerichtsvollzieher möglich sind.

Speziell die nachgerichtliche Geltendmachung titulierter Forderungen braucht Expertise, Fingerspitzengefühl und ein lückenloses Schuldnermonitoring. Nur so lassen sich Zugriffsmöglichkeiten effektiv nutzen.

Unsicher, ob sich der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren lohnt? Sprechen Sie mit uns - wir beraten Sie gern. Unverbindlich, fair & ehrlich!

forderungsausfall berechnen

Jetzt unseren Newsletter abonnieren & immer informiert bleiben!

Regelmäßige Inkasso News am Puls modernen Forderungsmanagements. Abonnieren Sie jetzt den IGP Inkasso Newsletter und holen Sie noch mehr aus Ihrem Mahnwesen raus!

Sie haben sich erfolgreich zu unserem Newsletter angemeldet!