Zinsen verjähren in der Zinsverjährung genau wie die meisten offenen Forderungen mit der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das betrifft im Inkasso vornehmlich Verzugszinsen, die gesetzlich an jeder notleidenden Forderung anhaften. Werden offene Posten und Verzugszinsen nicht gegen die Verjährung abgesichert, werden sie völlig gegenstandslos & können nicht mehr von der Gegenseite verlangt werden.

Zinsverjährung stoppen

Die einzig effiziente Methode, um offene Forderungen & Zinsen gegen die Verjährung zu schützen, ist der rechtzeitige Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren. Hier hemmt allein der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides die Verjährung für weitere sechs Monate. Innerhalb dieser Frist muss das gerichtliche Mahnverfahren dann konsequent durchgeführt werden. Auf den Mahnbescheid folgt der Vollstreckungsbescheid, der wiederum ein vollwertiger Titel ist.

Titulierte Forderungen sind für ganze 30 Jahre abgesichert. Titulierte Verzugszinsen sind hingegen trotz der Titulierung von der Verjährung bedroht: Nur regelmäßige Vollstreckungsmaßnahmen hebeln die Verjährung auch für Zinsen aus, und zwar selbst dann, wenn solche Maßnahmen nicht erfolgreich sind. Hier zählt allein der Versuch. Daher lautet die Empfehlung im nachgerichtlichen Forderungsmanagement, spätestens alle drei Jahre einen Vollstreckungsversuch durchzuführen, um Zinsansprüche sicher gegen die Verjährung zu schützen!

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