Teilrealisierung von Forderungen

20. Mai. 2026

Von einer Teilrealisierung von Forderungen spricht man, wenn eine offene Forderung nicht vollständig, sondern nur teilweise beigetrieben werden kann. Das bedeutet: Ein Teil der Hauptforderung, der Zinsen oder der Nebenforderungen wird bezahlt, während ein anderer Teil offen bleibt oder wirtschaftlich nicht mehr realisiert werden kann.

Eine Teilrealisierung kann insbesondere dann entstehen, wenn die wirtschaftlichen Möglichkeiten des Schuldners eingeschränkt sind, Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden oder Vollstreckungsmaßnahmen nur teilweise erfolgreich verlaufen. Auch im Rahmen von Insolvenzverfahren werden Forderungen teilweise lediglich anteilig befriedigt.

Im professionellen Inkasso ist die Teilrealisierung deshalb Bestandteil der wirtschaftlichen Bewertung eines Forderungsbestands. Nicht jede Forderung lässt sich unter allen Umständen vollständig durchsetzen. Dennoch kann auch eine teilweise Beitreibung sinnvoll sein, wenn dadurch zumindest ein relevanter Anteil der offenen Summe gesichert wird.

Besonders bei größeren Forderungsbeständen wird daher nicht nur zwischen „realisiert“ und „nicht realisiert“ unterschieden. Stattdessen wird bewertet, in welchem Umfang eine Forderung beigetrieben werden konnte und ob weitere Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

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