Ein Schuldner ist eine natürliche oder juristische Person, die eine fällige Zahlung oder Leistung schuldet. Im Kontext des Forderungsmanagements und des Inkassowesens handelt es sich beim Schuldner um denjenigen, gegen den eine offene Forderung besteht – zum Beispiel aus einem Kaufvertrag, einer Dienstleistung oder einem Mietverhältnis.

Ein Schuldner gerät dann in Zahlungsverzug, wenn er eine fällige Rechnung nicht fristgerecht begleicht. Der Verzug kann entweder durch eine Mahnung oder – bei entsprechendem Hinweis – auch automatisch nach 30 Tagen eintreten (§ 286 BGB). Ab diesem Zeitpunkt können Mahnkosten, Inkassogebühren, Zinsen und ggf. Gerichtskosten geltend gemacht werden.

Wichtig: Ein Schuldner verliert nicht seine Rechte. Er hat das Recht, Forderungen zu bestreiten, Ratenzahlungen zu beantragen oder sich – bei Überschuldung – rechtlich beraten zu lassen.

Im professionellen Inkassoverfahren ist der Umgang mit Schuldnern auf Sachlichkeit, Transparenz und Fairness ausgerichtet. Das Ziel ist nicht Bestrafung, sondern die Realisierung berechtigter Ansprüche – möglichst außergerichtlich und einvernehmlich.

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