Die Schadenminderungspflicht ist ein wichtiger rechtlicher Grundsatz im Bereich des Forderungsmanagements. Insbesondere Rechtsdienstleister sind daran gebunden, diesen Grundsatz zu beachten. Die Schadenminderungspflicht zielt darauf ab, den Schaden bei säumigen Zahlungen so gering wie möglich zu halten.
Im Kontext von Inkassoschulden, die im Rahmen von Ratenzahlungsvereinbarungen beglichen werden, tritt die Schadenminderungspflicht besonders in den Vordergrund. Die erhaltenen Zahlungen werden in dieser Situation nicht direkt an die Gläubiger weitergeleitet. Stattdessen werden sie gemäß der Schadenminderungspflicht zunächst auf dynamische Kostenpositionen angerechnet, wie beispielsweise Verzugszinsen, Mahnauslagen und Inkassogebühren. Erst danach erfolgt die Anrechnung auf fixe Beträge wie die Hauptforderung oder betriebliche Mahngebühren.
Die Rechtsgrundlage für die Schadenminderungspflicht findet sich im § 361 Abs. 1 BGB, wo festgelegt ist, dass bei mehreren gleichartigen Verpflichtungen eine zur Tilgung der gesamten Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet wird.
Die Einhaltung der Schadenminderungspflicht dient der Fairness und verhindert, dass Schuldner unnötig benachteiligt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass Kosten zunächst abgedeckt werden, bevor die eigentliche Forderung beglichen wird.
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