Eine Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, nach der eine fällige Gesamtsumme nicht auf einmal, sondern in mehreren Teilbeträgen beglichen wird. Dieses Modell kommt im Inkasso vor allem dann zum Einsatz, wenn der Schuldner finanziell nicht in der Lage ist, den offenen Betrag sofort vollständig zu zahlen, aber grundsätzlich zahlungswillig ist.
Ratenzahlungen können außergerichtlich vereinbart werden, beispielsweise direkt nach einer Mahnung oder in Abstimmung mit einem Inkassounternehmen. Auch nach einer gerichtlichen Titulierung ist eine Ratenzahlung möglich, um die Forderung in regelmäßigen Beträgen abzutragen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.
Wichtig: Eine Ratenzahlungsvereinbarung sollte immer schriftlich festgehalten werden, damit beide Seiten Rechtssicherheit haben. Sie enthält in der Regel die Gesamtsumme, die Höhe der Raten, die Fälligkeitstermine und gegebenenfalls Vereinbarungen zu Zinsen oder Kosten. Kommt der Schuldner mit den Raten in Verzug, kann der Gläubiger nach vorheriger Ankündigung den noch offenen Betrag sofort in einer Summe fällig stellen und weitere Maßnahmen einleiten.
Für viele Gläubiger ist die Ratenzahlung ein pragmatischer Weg, Forderungen zeitnah und ohne gerichtliche Eskalation zu realisieren.
Ihre Optionen
Inkassofall übergeben
Sie möchten offene Posten zur Bearbeitung an uns übergeben? Dann nutzen Sie einfach unser Kontaktformular! Wir freuen uns, Sie als neuen Mandanten bei IGP Inkasso begrüßen zu dürfen!
Mehr über IGP Inkasso
Machen Sie sich Ihr eigenes Bild von IGP Inkasso. Wer steht dahinter, woher kommt unsere Expertise und was macht uns zum Spezialisten im Forderungsmanagement?
Was ist Inkasso?
Was genau machen wir eigentlich, um Ihre offenen Posten zu realisieren? Wir gehen bewusst transparent mit unserem Ansatzt um, sodass Sie genau wissen, was wir für Sie tun.