Immer mehr Deutsche sind verschuldet. Zum vierten Mal in Folge ist die Zahl der verschuldeten Menschen in Deutschland gestiegen. 6,9 Millionen sind es momentan laut neuem Schuldneratlas.

Trotz eines guten gesamtwirtschaftlichen Umfeldes, das für den Verbraucher von einem stabilen Arbeitsmarkt und gutem Konsum geprägt ist, sinkt die Überschuldung nicht. Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge angestiegen, allerdings weniger stark als zu befürchten war. Zum Stichtag 1. Oktober 2017 wurde für die gesamte Bundesrepublik eine Überschuldungsquote von 10,04 % gemessen. Damit sind über 6,90 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf, das heißt ihre Ausgaben waren dauerhaft höher als ihre Einnahmen. Das zeigt der Schuldner-Atlas der Wirtschaftsauskunftei Creditreform.

Für die nahe Zukunft ist trotz weiterhin sehr positiver konjunktureller Rahmenbedingungen nicht mit einer nachhaltigen Entspannung der privaten Überschuldungslage in Deutschland zu rechnen. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass die Überschuldungszahlen weiter ansteigen werden.

Lösungen im Forderungsmanagement

Umso wichtiger ist es für Gläubiger mit einer zielführenden Strategie im Inkasso auf Zahlungsausfälle vorbereitet zu sein. Denn nur, wenn offene Forderungen konsequent verfolgt werden, lassen sie sich überhaupt einbringen.

Ein klassisches Beispiel für den Ablauf eines Forderungsmanagements beginnt dabei nicht erst mit der Übergabe offener Forderungen an einen Spezialisten: Das Mahnwesen beginnt im eigenen Betrieb, nämlich mit kurzen Zahlungszielen, einer lückenlosen Kontrolle der Zahlungseingänge und einer sauber formulierten Mahnung. Dabei braucht es unbedingt eine verbindliche Nachfrist die üblicherweise bei 10 Werktagen liegt. Zudem lohnt der Hinweis auf die Übergabe an einen spezialisierten Inkassodienstleister, sollte die Zahlung nach Fristablauf noch nicht eingegangen sein.

Idealerweise haben Unternehmen einen solchen Dienstleister auch tatsächlich bereits in der Hinterhand: Die Nennung eines konreten Inkassobüros, statt einer leeren Ankündigung wirkt deutlich progressiver und bietet einen zusätzlichen Anreiz, Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Genügt eine Mahnung?

Ja. In der Tat ist es sogar so, dass der Gesetzgeber überhaupt keine Mahnung oder Zahlungserinnerung vorschreibt, bevor offene Posten in ein professionelles Inkasso oder sogar das gerichtliche Mahnverfahren übergeben werden können. Sobald eine Forderung in Verzug ist – also nach spätestens 30 Tagen – ist sie sozusagen reif für das professionelle Forderungsmanagement.

Dennoch ist eine (und wirklich nur eine einzige) betriebliche Mahnung durchaus sinnvoll, denn freilich steckt bei den meisten säumigen Zahlern kein böser Wille dahinter, sondern die Überweisung wurde schlicht vergessen. Daher ist eine kleine Erinnerung sicherlich nicht fehl am Platze.

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