An Geld zu kommen, das einem zusteht. Darum geht es beim Inkasso beauftragen. Fallen Rechnungen nämlich aus, weil Kunden nicht bezahlen, lohnt ein eigenes betriebliches Mahnwesen mit mehreren Zahlungserinnerungen in der Regel eher nicht: Sinnvoller kann es sein, einen spezialisierten Dienstleister für Inkasso und Forderungsmanagement zu beauftragen, der sich um den Forderungseinzug kümmert. Wie der Inkassoauftrag ganz genau funktioniert, haben wir in diesem Blogbeitrag einmal übersichtlich zusammengefasst.

Ein Inkasso beauftragen sorgt vor allem dafür, dass Gläubiger den Rücken frei haben und sich auf das eigene Kerngeschäft konzentrieren können. Die mitunter nervenzehrende Tätigkeit, Geldern hinterherzulaufen für Leistungen, die längst erbracht wurden, lässt sich über die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Dienstleister komplett auslagern. Und weil Inkassogebühren als sog. Verzugsschaden zu Lasten der Schuldnerseite gehen, funktioniert Inkasso oft sogar völlig kostenneutral!

Wann ist der Auftrag an einen Inkassodienstleister sinnvoll?

Inkasso kümmert sich als Dienstleistung um die Realisierung offener Posten. Damit ist klar: Der Weg ins Inkasso steht offen, sobald eine Forderung über die Fälligkeitsfrist und damit in Verzug ist. Dabei gilt als Faustregel: Jede Forderung, die nach 30 Tagen (gesetzliche Verzugsfrist) nicht beglichen wurde, ist reif für die Übergabe ins Inkasso.

In der Praxis stellt diese Verzugsfrist aber eher auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Inkassoauftrag ab. Denn eine einzelne Zahlungserinnerung (Mahnung) ist in der Tat eine sinnvolle Möglichkeit, gerade Bestandskunden eine Nachfrist einzuräumen. Auch liquide Kunden übersehen manchmal eine Rechnung – daher lohnt der Versand einer einzelnen Erinnerung durchaus.

Dabei ist es sinnvoll, bereits auf die Zusammenarbeit mit einem bestimmten Inkassodienstleister hinzuweisen und diesen auch namentlich zu nennen. Im Falle von IGP Inkasso könnte ein entsprechender Satz lauten:

„Für den Fall, dass wir bis [DATUM] keinen entsprechenden Zahlungseingang auf unseren Konten verbuchen können, weisen wir vorsorglich darauf hin, dass die Forderung zur weiteren Bearbeitung an IGP Inkasso abgegeben wird.“

Damit räumen Gläubiger zahlenden Kunden, die für die Erinnerung dankbar sind, eine faire Nachfrist von einer Woche ein, Kunden ohne echte Zahlungsansicht werden auf die weiteren Schritte im Mahnwesen und im Inkassoablauf hingewiesen. Bleiben Zahlungen nach der ersten Mahnung (und der Nachfrist) immer noch aus, ist es an der Zeit, für solche Forderungen ein Inkasso zu beauftragen.

Wie funktioniert die Beauftragung?

Ein Inkassoauftrag an IGP Inkasso funktioniert denkbar einfach: Es genügt, das Kontaktformular auszufüllen. Dann setzt sich die Sachbearbeitung auf dem gewünschten Wege mit Interessenten in Verbindung, stellt die Inkassokonditionen im Detail vor und kümmert sich um eine zügige Übernahme des Falles. Rechtlich notwendig ist dafür (zunächst) nur das Inkasso Auftragsformular. Sobald dieses unterschrieben an IGP zurück geschickt wurde, startet die inkassomäßige Bearbeitung umgehend und der Schuldner erhält eine Inkassomahnung.

Zahlt der Kunde auf diese erste Inkassomahnung im außergerichtlichen Mahnverfahren, wird die Summe an den Gläubiger durchgeleitet, der damit seine Rechnung bezahlt bekommen hat. Fruchten die Maßnahmen in der vorgerichtlichen Bearbeitung nicht, steht der Weg in ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid offen, das in einem Titel münden und schließlich das volle Instrumentarium in der gerichtlichen Zwangsvollstreckung eröffnen kann.

Erfolgsaussichten im Inkasso

Die Erfolgschancen in einer professionellen Verfolgung offener Posten sind dabei ausgezeichnet: Rund die Hälfte aller Fälle lässt sich bereits im ersten Stadium, der außergerichtlichen Bearbeitung geltend machen. In den weiteren Bearbeitungsformen steigt diese Zahl auf über 80%! Auch wenn es immer schwierig ist, eine Aussage für konkrete Fälle aus statistischen Werten abzulesen, lässt sich festhalten, dass das Gros der Inkassoakten nach wenigen Wochen Bearbeitungszeit erfolgreich geschlossen werden kann, ohne dass Gläubigern erhebliche Mehrkosten entstanden sind.

Fazit

Inkasso ist kein Wundermittel, sondern unterliegt strengen gesetzlichen Regeln. Mit guten Erfolgsaussichten, fairen Konditionen, persönlicher Beratung und einem stringenten Ablauf bietet es ausgezeichnete Aussichten, offene Forderungen zeitnah geltend zu machen. So kommen Gläubiger schnell und ohne weiteren Ärger zu ihrem Geld!

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