Ein Gläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die von einer anderen Partei – dem Schuldner – eine fällige Leistung verlangen kann. Meist handelt es sich dabei um eine Geldforderung, z. B. aus einem Kaufvertrag, einer erbrachten Dienstleistung oder einer Mietvereinbarung.
Ein Gläubiger kann seine Ansprüche außergerichtlich durch Mahnungen geltend machen oder – bei ausbleibender Zahlung – ein Inkassounternehmen mit der Durchsetzung der Forderung beauftragen. In einem fortgeschrittenen Stadium besteht die Möglichkeit, die Forderung durch ein gerichtliches Mahnverfahren oder Klageverfahren titulieren zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt kann auch die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Wichtig: Der Begriff „Gläubiger“ sagt nichts über die Unternehmensgröße oder Branche aus. Gläubiger können Selbstständige, Handwerksbetriebe, Vermieter, große Konzerne oder auch Privatpersonen sein – entscheidend ist lediglich, dass ein fälliger Anspruch besteht.
Inkassodienstleister vertreten ausschließlich die Interessen des Gläubigers und unterstützen ihn bei der rechtssicheren und wirtschaftlich sinnvollen Durchsetzung seiner Forderung – oft mit deutlich höherer Erfolgsquote als im Alleingang.
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