Beweislast im Forderungseinzug

19. Juli. 2026

Von der Beweislast im Forderungseinzug spricht man, wenn im Inkasso geklärt werden muss, welche Partei die tatsächlichen Voraussetzungen einer Forderung nachweisen muss. Grundsätzlich trägt der Gläubiger die Beweislast dafür, dass die geltend gemachte Forderung besteht und berechtigt ist.

Dazu gehören beispielsweise der Nachweis eines wirksam geschlossenen Vertrags, der erbrachten Leistung sowie der vereinbarten Vergütung. Rechnungen, Lieferscheine, Verträge, Auftragsbestätigungen oder Schriftverkehr können dabei wichtige Beweismittel sein.

Im professionellen Forderungsmanagement werden diese Unterlagen im Vorfeld geprüft, um die Erfolgsaussichten einer Forderung realistisch einschätzen zu können. Besteht Streit über die Forderung, kann ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, in dem die Beweislage entscheidend für den weiteren Verlauf ist.

Eine sorgfältige Dokumentation aller geschäftlichen Vorgänge erleichtert daher nicht nur den Forderungseinzug, sondern verbessert auch die rechtliche Durchsetzbarkeit einer Forderung erheblich.

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