Die Auslagenpauschale im Inkasso lässt sich auf jeder beliebigen Inkassomahnung finden. Sie ist genau wie die Inkassogebühren gesetzlich geregelt und ist dazu da, die Kosten für Auslagen (Porto, Telekommunikation, etc.) im Inkassoprozess aufzufangen. Die Auslagenpauschale stellt genau wie die Inkassogebühr selbst einen sog. Verzugsschaden dar und geht daher zulasten des Schuldners.

Die Auslagenpauschale im Inkasso beträgt 20% der RVG-Gebühr (Inkassogebühr), ist allerdings auf rund 20,- EURO gedeckelt.

Die Regelung über eine Kostenpauschale, um Inkassoauslagen zu decken, ist fair und transparent. Ohne die Auslagenpauschale müssten Porto- und Telekommunikationskosten nämlich gewinnmindernd vom Inkassobüro selbst getragen werden. Damit trägt die Kostenpauschale als gesonderte Position auf der Inkassomahnung dazu bei, dass die sonstigen Inkassogebühren fair und transparent bleiben können.

Im modernen Inkasso muss die Auslagenpauschale dabei deutlich mehr gestreckt werden, weil eigene Ermittlungsarbeiten, die nicht über Einwohnermeldeämter laufen können, zusätzliche Arbeit im Inkassoprozess verursachen (können), die bisher an keiner Stelle des Auslagenkatalogs berücksichtigt ist.

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