Zwangsvollstreckung

Wie sich titulierte Forderungen einbringen lassen.

Was bedeutet Zwangsvollstreckung?

Info: Die Zwangsvollstreckung zielt darauf ab, titulierte Forderungen mit Zwang (also gegen den Willen des Schuldners) durchzusetzen.

Die klassische Idee vom Gerichtsvollzieher, der beim Schuldner klingelt und seine Möbel mit Kuckucksaufklebern versieht, kommt in der Realität eher selten vor. Die Zwangsvollstreckung setzt auf ein breites Spektrum an Pfändungsmaßnahmen, aber auch taktische Finesse bspw. in der Abgabe der Vermögensauskunft.

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Pfändungsmaßnahmen

Die Pfändung verfolgt das Ziel, titulierte Forderungen geltend zu machen. Dabei greift sie aber nicht mehr beim Schuldner direkt, wie dies im Inkasso und im gerichtlichen Mahnverfahren der Fall ist, sie setzt auf sog. Drittschuldner. Dazu gehören z. B.

  • Arbeitgeber
  • Banken
  • Finanzämter
  • Vermieter

Je nach Pfändungsvariante (Lohnpfändung, Kontopfändung, Steuerpfändung, Kautionspfändung, usw.) richtet sich die Pfändungsmaßnahme also gegen einen dieser Drittschuldner. Arbeitgeber sind dann bspw. verpflichtet, den pfändbaren Anteil am Lohn ihres Arbeitnehmers (des Schuldners) an den Gläubiger abzuführen, bis die Schuld getilgt ist. Entsprechend verhält es sich mit Banken bei Kontopfändungen, dem Fiskus bei der Pfändung von Steuerrückzahlungsansprüchen und Vermietern, wenn sich Pfändungen an hinterlegte Mietkautionen richten.

Neben der Pfändung an sich, steckt hinter diesen Pfändungsmaßnahmen freilich auch immer ein taktischer Gedanke: Erst, wenn die eigene Zahlungsmoral einem peinlich wird – wie dies vor dem eigenen Arbeitgeber sicherlich der Fall sein dürfte – sind Schuldner bereit, sich um die Sache zu kümmern.

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Taktik in der Zwangsvollstreckung

Sind im Vorfeld keine Angaben wie Arbeitgeber oder Bankverbindung des Schuldners bekannt, stellt die Zwangsvollstreckung das Instrument der Abnahme der sog. Vermögensauskunft (ehemals Versicherung an Eides statt) bereit. Dabei erklären Schuldner ihre aktuelle Vermögenssituation. Die Maßnahme dient damit vor allem der Informationsgewinnung. So stehen nachfolgende Vollstreckungsmaßnahmen auf einer stabilen Datenbasis und leiten die genau richtige Maßnahme zum exakt richtigen Zeitpunkt ein.

Das bedeutet einen taktischen Vorteil für Gläubiger und Inkassodienstleister!

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Drittauskünfte einholen

Für den Fall, dass sich Schuldner gegen die Abgabe der Vermögensauskunft sperren bzw. die angegebenen Vermögenswerte eines Schuldners so gering sind, dass sie nicht ausreichen, um die offene (titulierte) Forderung zu befriedigen, besteht die Möglichkeit einer so genannten Drittauskunft.

Dann richten sich Gerichtsvollzieher in der Informationsgewinnung an eine der folgenden Stellen:

  • das Bundeszentralamt für Steuern, um Informationen zu Konten eines Schuldners einzuholen
  • den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, um Informationen über ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis des Schuldners einzuholen
  • das Kraftfahrtbundesamt, um eventuell auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge zu ermitteln

Über solche Informationen lässt sich dann in der Zwangsvollstreckung weitermachen. Konkret bedeutet das: Haben Schuldner bspw. ein Fahrzeug verschwiegen, sind die tatsächlichen Vermögenswerte logischerweise größer als behauptet und die Pfändung kann doch erfolgreich sein. Gleiches gilt für Lohn- und Kontopfändungen, falls die Informationen aus der Drittauskunft Entsprechendes zu Tage fördern.

Erfolgsaussichten in der Zwangsvollstreckung

Info: Statistische Werte sagen niemals etwas über den Einzelfall aus. Wie sich eine Einzelforderung innerhalb ihrer Realisierungshistorie verhält, lässt sich also nicht vorhersagen!

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Realisierung in der Zwangsvollstreckung (Durchschnittswert)

Rund die Hälfte aller offenen Forderungen lässt  sich außergerichtlich realisieren. Im gerichtlichen Mahnverfahren bzw. in der ersten Vollstreckungswelle (wenn Forderungen also ganz frisch tituliert sind) wächst die Erfolgsquote auf rund 80 Prozent. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 20 Prozent aller offenen Forderungen, die in ein professionelles Forderungsmanagement übergeben werden, die Schwelle zur Zwangsvollstreckung überschreiten müssen, um erfolgreich eingebracht zu werden.

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Die Erfolgsstatik richtig lesen

Die Frage nach dem Erfolg in der Zwangsvollstreckung greift damit also eigentlich zu kurz. Denn die blanke Zahl sagt ja statistisch aus, dass „nur“ jede dritte Forderung in der Zwangsvollstreckung realisiert wird. In Wahrheit ist die Zwangsvollstreckung aber freilich keine Realisierungsmaßnahme im luftleeren Raum, sondern steht sozusagen immer auf der Agenda, wenn es um die zielgerichtete Arbeit an notleidenden Forderungen geht. So lässt sich die Erfolgsstatistik auch genau anderes herum lesen:

In der Zwangsvollstreckung steigen die Realisierungschancen um mehr als die Hälfte!

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