
Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung greift erst bei titulierten Forderungen. Ab diesem Punkt lässt sich rechtlich durchsetzen, was zuvor freiwillig nicht geleistet wurde – bspw. mit einer Pfändungsmaßnahme.
Es ist der Moment, in dem der Gläubiger auch gegen den Willen des Schuldners handeln kann.
Zwangsvollsterckung schnell erklärt
Die klassische Idee vom Gerichtsvollzieher, der beim Schuldner klingelt und seine Möbel mit Kuckucksaufklebern versieht, kommt in der Realität eher selten vor. Die Zwangsvollstreckung setzt auf ein breites Spektrum an Pfändungsmaßnahmen, aber auch taktische Finesse bspw. in der Abgabe der Vermögensauskunft.
Was bedeutet Zwangsvollstreckung?
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nachgerichtliche Realisierung
Erfolg in der Zwangsvollstreckung
Der Ablauf im gerichtlichen Mahnverfahren ist unterdessen streng reglementiert und folgt einem strikten Schema.

„Ich will endlich mein Geld!“ – Wenn es so weit ist, übernehmen wir. Auch in der Zwangsvollstreckung stehen wir an Ihrer Seite – konsequent, rechtssicher, ausdauernd.
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