Wann verjähren Inkassoforderungen? Diese Frage stellen uns Mandanten immer wieder. Wann welche Verjährungsfrist greift, was sich gegen die Verjährung tun lässt, und wie Inkasso und Forderungsmanagement hier ins Bild passen, sorgt teilweise für Verwirrung. Mit diesem Blogbeitrag sorgen wir endlich für Klarheit & beantworten die zentrale Frage:

Wann verjähren Inkassoforderungen? Kurze Antwort: zum Ende ihrer Verjährungsfrist, wenn man sich nicht darum kümmert! Denn genau darum geht es im Inkasso: proaktiv im Forderungsmanagement zu agieren und im Sinne der Forderungsrealisierung zu arbeiten.

Was bedeutet das konkret?

Wann verjähren Inkassoforderungen nicht?

Die rechtliche Grundlage für eine offene Forderung zu erhalten, nennt sich im Fachjargon Verjährungshemmung. Dabei geht es kurz gesagt darum, eine offene Forderung, die eigentlich am Ende ihrer Gültigkeitsdauer angekommen ist (und entsprechend verjähren würde) doch zu erhalten. Damit bleibt sie rechtlich bestehen & kann weiterhin vom Schuldner verlangt werden.

Die Verjährung sozusagen auszutricksen, funktioniert allein über ein gerichtliches Mahnverfahren wirklich zuverlässig & effizient. Alle anderen Wege, von denen man oft hört, wie Schuldanerkenntnisse oder Ratenzahlungen, sind rechtlich ausgesprochen unsicher und finden im seriösen Forderungsmanagement mit gutem Grund nicht statt.

Über den rechtzeitigen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, sprich den Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren, ist die Verjährung sofort für weitere sechs Monate gehemmt. Gläubiger bekommen gewissermaßen eine Galgenfrist, die allerdings zielführend genutzt werden sollte.

Der Antrag auf Mahnbescheid ist nämlich noch kein erlassener (und zugestellter) Mahnbescheid. Der Gesetzgeber wertet den rechtzeitigen Antrag aber als hinreichendes Bekenntnis für ein Interesse an der Verfolgung der offenen Forderung. Damit räumt er eine Nachfrist von sechs Monaten ein, in der das gerichtliche Mahnverfahren komplett durchgeführt werden kann.

Wann verjähren Inkassoforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren?

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zweistufiges System aus Mahn- & Vollstreckungsbescheid, das mehrere Ziele parallel verfolgt & daher eine ganz zentrale Rolle im Forderungsmanagement einnimmt:

  • Geltendmachung der Forderung

     

  • Verjährungshemmung & Forderungserhalt
  • Titulierung der offenen Forderung

Einerseits erhöht das gerichtliche Mahnverfahren nämlich den Zahlungsdruck auf den Schuldner. Mahn- & Vollstreckungsbescheid werden in sog. „amtlicher Zustellung“, sprich im gelben Kuvert zugestellt. Dass allein verfehlt meist seine Wirkung nicht. Inkassobüros bleiben selbstverständlich auch in dieser fortgeschrittenen Phase des Forderungsmanagements faire Ansprechpartner & kümmern sich um eine einvernehmliche Lösung!

Die Forderung rechtlich zu erhalten & parallel einen Plan B in der Titulierung zu verfolgen, ist dabei die wahre Stärke des gerichtlichen Mahnverfahrens. Denn der Vollstreckungsbescheid ist ein vollwertiger Titel, genau wie bspw. ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Er verbrieft das Recht auf eine Forderung & eröffnet das breite Spektrum in der Zwangsvollstreckung.

Kurz erklärt: Wann verjähren Titel?

Eine titulierte Forderung ist ganze 30 Jahre gültig. So lange lässt sie sich vom Schuldner verlangen & so lange stehen die Instrumente der Zwangsvollstreckung für Gläubiger und deren Inkassodienstleister zur Verfügung.

Die Frage, „Wann verjähren Inkassoforderungen?“, lässt sich also mit einem entschiedenen „es kommt darauf an“ beantworten. Die Übergabe offener Posten ins Inkasso allein ist kein Allheilmittel im Forderungsmanagement. Um Forderungen tatsächlich zu managen, kommt es auf einen Dienstleister an, der in allen Stadien zu Hause ist & sämtliche Schritte mitgehen kann.

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