Eine Verjährungsfrist bezeichnet einen Zeitraum, innerhalb dessen eine Forderung gegenstandslos wird, weil sie ihre rechtliche Grundlage verliert. Sie verjährt. Verjährte Forderungen, die dann keine Rechtsgrundlage mehr haben, lassen sich nicht von einem Schuldner verlangen bzw. der Schuldner ist nicht mehr verpflichtet, eine Zahlung auf Grundlage eines verjährten Anspruches zu leisten.

Im Inkasso ist jede Verjährungsfrist von Bedeutung, zumindest dann, wenn ein Inkasso Büro sämtliche Bereiche über den Lebenszyklus einer Forderungsangelegenheit abdeckt. Dann reicht die Dauer der Verjährungsfrist, die im Forderungsmanagement beachtet wird, von6 Monaten für Ersatzansprüche bis zu 30 Jahren bei titulierten Forderungen.

Verjährungsfrist beachten & die Verjährung hemmen

Sämtliche vorgerichtlichen Verjährungsfristen, d.h. alle Fristen außer der 30-jährigen Frist für titulierte Forderungen, lassen sich hemmen bzw. über die Erwirkung eines Titels auf maximal 30 Jahre ausdehnen. Die einzige, effiziente Methode, die Verjährung zu hemmen, stellt dabei der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren dar. Hier gilt: Bereits der (rechtzeitige) Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (Mahnantrag) genügt, um die Verjährung (für 6 Monate) zu hemmen.

Erst über den Vollstreckungsbescheid (Teil zwei im gerichtlichen Mahnverfahren) ist die Verjährungshemmung abgeschlossen und die offene Forderung ist vollständig tituliert. Dann kann sie im Rahmen der nachgerichtlichen Zwangsvollstreckung auch gegen den Willen des Schuldners durchgesetzt werden.

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