Wenn eine Rechnung nicht bezahlt wird, stellt sich für viele Gläubiger die Frage: Soll ich ein Inkassounternehmen beauftragen oder lieber einen Anwalt einschalten? Beides ist grundsätzlich möglich – aber es gibt wichtige Unterschiede, die man kennen sollte.
Honorarzwang beim Anwalt – mehr Flexibilität beim Inkasso
Einer der größten Unterschiede liegt in der Preisgestaltung. Anwälte unterliegen dem sogenannten Honorarzwang. Das heißt: Sie sind verpflichtet, ihre Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vollständig abzurechnen – selbst bei standardisierten Aufgaben wie einer Mahnung oder einem Mahnbescheidsantrag. Ein Preiskampf soll so verhindert werden.
Inkassodienstleister sind nicht an diesen Zwang gebunden. Sie können dieselben Leistungen ebenfalls nach RVG abrechnen, müssen es aber nicht. In der Praxis bedeutet das: Für den Gläubiger kann die Beauftragung eines Inkassounternehmens deutlich günstiger sein – bei gleicher rechtlicher Wirkung.
Besonders wichtig: Die Inkassokosten trägt in der Regel der Schuldner, denn sie zählen rechtlich zum sogenannten Verzugsschaden. Für den Gläubiger entstehen also bei erfolgreichem Verlauf keine Kosten. Mehr dazu im Beitrag zur Inkassoabrechnung.
Exkurs: Was ist der Verzugsschaden?
Sobald ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät – etwa weil er eine Rechnung trotz Fälligkeit nicht bezahlt –, entsteht für den Gläubiger ein sogenannter Verzugsschaden. Dieser Schaden umfasst alle Kosten, die zusätzlich zur ursprünglichen Forderung entstehen, weil der Schuldner nicht rechtzeitig gezahlt hat.
- Mahnkosten, die dem Gläubiger durch eigene Mahnungen entstanden sind.
- Inkassogebühren, wenn ein Inkassounternehmen beauftragt wurde.
- Rechtsanwaltskosten, falls ein Anwalt zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung der Forderung eingeschaltet wird.
- Zinsen, die für die verspätete Zahlung fällig werden.
Wichtig für Gläubiger: Diese Kosten muss der Schuldner tragen – nicht der Gläubiger. Voraussetzung ist lediglich, dass sich der Schuldner im Verzug befindet. In der Regel tritt dieser spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang automatisch ein, sofern der Schuldner zuvor darauf hingewiesen wurde.
Für Unternehmen bedeutet das: Die Beauftragung eines Inkassodienstleisters ist in vielen Fällen kostenneutral, da die entstehenden Gebühren als Verzugsschaden geltend gemacht werden können. Mehr zur korrekten Abrechnung lesen Sie im Beitrag zur Inkassoabrechnung.
Gleichstellung bei Mahnverfahren und Titelbearbeitung
Was viele nicht wissen: Beim außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren sowie bei der Bearbeitung titulierte Forderungen sind Inkassobüros und Anwaltskanzleien gleichgestellt. Beide dürfen:
- Mahnungen versenden,
- gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheide beantragen,
- titulierte Forderungen überwachen,
- und Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten.
In diesen Punkten gibt es also keinen Unterschied in der rechtlichen Qualität oder Verbindlichkeit der Maßnahmen.
Inkasso ist Kerngeschäft – bei Anwälten oft nur Beiwerk
Ein weiterer relevanter Punkt ist der Stil: Während das Forderungsmanagement bei vielen Kanzleien eher ein Nebenthema ist, das nebenher mitläuft, ist es für Inkassodienstleister das Zentrum ihres Geschäftsmodells.
Das macht sich bemerkbar – etwa durch:
- spezialisierte Prozesse,
- höhere Erfolgsquoten,
- effizientere Bearbeitung.
Gerade bei unbestrittenen Forderungen oder bei der langjährigen Überwachung von Titeln sind Inkassodienstleister aufgrund ihrer Fokussierung oft strukturierter aufgestellt.
Wenn es zum Streit kommt: Inkasso & Kanzlei im Zusammenspiel
Natürlich gibt es Situationen, in denen ein Anwalt zwingend erforderlich ist – zum Beispiel bei bestrittenen Forderungen, die im Klageweg geltend gemacht werden müssen. In solchen Fällen arbeiten Inkassounternehmen häufig mit Partnerkanzleien zusammen.
Für den Gläubiger bedeutet das: Er muss sich nicht selbst um die Suche nach einem Anwalt kümmern. Das Inkassounternehmen übernimmt die Übergabe und sorgt dafür, dass auch im Streitfall nahtlos weitergearbeitet werden kann – ohne Medienbruch.
Fazit: Wer was wann besser kann
Beide Seiten – Anwälte und Inkassobüros – haben ihre Berechtigung. Doch wer eine unbestrittene Forderung effizient, kostensensibel und mit langem Atem durchsetzen möchte, fährt mit einem spezialisierten Inkassodienstleister oft besser.
Sollte es dennoch zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen, bieten viele Inkassounternehmen über ihre Netzwerke eine rechtssichere Weiterführung durch erfahrene Partnerkanzleien an.
Wer clever ist, wählt den Partner, der für den konkreten Fall das beste Gesamtpaket bietet – und das ist in vielen Fällen das Inkassobüro. Mehr zur Durchsetzbarkeit von Forderungen auch nach langer Zeit finden Sie unter Was verjährt nach 30 Jahren?.
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