„“Titel vollstrecken lassen funktioniert immer nur im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Und damit eine Forderung überhaupt vollstreckt werden kann, muss sie tituliert sein. In diesem Blogbeitrag zeigen wir, was dazu gehört, titulierte Forderungen zu realisieren und welche Details den Ausschlag im nachgerichtlichen Forderungs-management geben.

Titel spielen im Inkasso immer dann eine Rolle, wenn eine Forderungsangelegenheit schon eine gewisse Historie hat. Denn die Titulierung, sprich das verbriefte Recht auf eine Forderung, fällt ja nicht vom Himmel, sondern muss durch eine aktive Verfolgung herbeigeführt werden. Dementsprechend gehen wir in diesem Beitrag den vier wichtigsten Fragen auf den Grund, wenn es darum geht, Titel vollstrecken zu lassen:

  1. Woher kommt der Titel?
  2. Ab wann lassen sich Titel vollstrecken?
  3. Was bedeutet Vollstreckung ganz konkret?
  4. Wie lange dauert die Titelvollstreckung?

Titel erwirken

Bevor sich Titel vollstrecken lassen, braucht es die Titulierung. Und die lässt sich im deutschen (und europäischen) Recht auf mehreren Wegen herbeiführen:

Titulierung im streitgerichtlichen Klageverfahren

Das streitgerichtliche Klageverfahren ist dazu gedacht, die Rechtslage bei strittigen Forderungen zu klären. Der klassische Fall ist dabei ein Streit über eine Rechnung, gegen die ein Widerspruch geltend gemacht wird. Will ein Gläubiger den Widerspruch nicht hinnehmen, also die Rechnung nicht zurücknehmen oder anpassen, wird er Klage gegen den Schuldner einreichen.

Dann folgt eine Verhandlung, in deren Rahmen die Rechtmäßigkeit einer Forderung festgestellt wird. Diese richterliche Feststellung geht dann mit einer Verbriefung einher – der Titel wird also erwirkt. Im streitgerichtlichen Klageverfahren wird in der Regel eine von drei Titelvarianten erklärt:

  1. Urteil
  2. Gerichtlicher Vergleich
  3. Kostenfestsetzungsbeschluss

Titulierung im gerichtlichen Mahnverfahren

Der Weg über ein gerichtliches Mahnverfahren ist der übliche Weg im Inkasso. Er kommt ohne eine Verhandlung aus und funktioniert praktisch ausschließlich auf dem Papier. In einem zweistufigen Verfahren wird zunächst der Mahn- und anschließend der Vollstreckungsbescheid beantragt. Beide Dokumente gehen der Gegenseite (dem Schuldner) dann in amtlicher Zustellung zu und er hat die Möglichkeit, Widerspruch geltend zu machen. Geschieht dies, bleibt wiederum der Weg über das streitgerichtliche Klageverfahren, um die Titulierung der Forderung anzustreben.

Machen Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren keinen Widerspruch geltend, ist der Vollstreckungsbescheid ein vollwertiger Titel, der den Varianten aus dem Klageverfahren in nichts nachsteht. Er sichert Gläubigern dieselben Rechte und eröffnet das Instrumentarium der Zwangsvollstreckung.

Titel vollstrecken lassen: Die Vorbereitung

Titulierte Forderungen verbriefen das Recht auf eine Forderung. Das bedeutet jedoch leider nicht, dass Schuldner auch sofort bezahlen und sich die Angelegenheit in wenigen Tagen oder Wochen ad acta legen lässt. Die Praxis im Forderungsmanagement zeigt, dass offene Posten nach der Titulierung eher in eine weitere Phase der Durchsetzungsarbeit eintreten.

Je nachdem, wie ein Inkasso Büro nämlich an den Realisierungsauftrag für eine titulierte Forderung kommt, braucht es mitunter einige Vorarbeiten zur Vollstreckung. Dazu gehören die Aktualisierung von Schuldnerdaten, bspw. dessen aktuelle Anschrift etc., aber auch das Einholen von Bonitätsauskünften.

Bevor die Vollstreckungsmaschinerie nämlich gezielt anlaufen kann, braucht es alle relevanten Informationen zum Schuldner, sodass die Vollstreckung zielgerichtet stattfinden kann. Das bedeutet: Die passende Maßnahme zur richtigen Zeit anzustrengen!

Titel vollstrecken lassen: Pfändungsvarianten

Wenn von Vollstreckungsmaßnahmen die Rede ist, sind damit meist Pfändungsmaßnahmen gemeint. Bei der Pfändung wird nämlich auf das Vermögen des Schuldner zugegriffen und zwar – daher der Terminus Zwangsvollstreckung – auch gegen den Willen eines Schuldners. Dieser zwangsweise Zugriff ist sozusagen die zentrale Leistung der Titulierung, denn ab dann kommt es eben nicht mehr auf die Kooperation des Schuldners an.

Beim Begriff Pfändung wird den meisten Menschen automatisch das Bild eines Gerichtsvollziehers vor Augen stehen, der den berühmten Kuckuck auf das Mobiliar das Schuldners klebt, das dann gepfändet wird, um die Forderung aus dem Verkaufserlös zu befriedigen. Dieses Verfahren existiert auch heute noch, ist aber als sog. Sach- oder Taschenpfändung in der Realität die seltenste Pfändungsvariante.

Im modernen Forderungsmanagement geht es heute um sog. Drittschuldner, also Parteien, die Vermögenswerte eines Schuldners verwalten. Dementsprechend nehmen solche Pfändungsvarianten diese Parteien in die Pflicht.

Im Rahmen der Kontopfändung stellt die Bank eines Titelschuldners den Drittschuldner dar. Die Pfändung wird dann gegen das Bankkonto des Schuldners gerichtet und der Schuldner kann ausschließlich an die pfändende Partei bezahlen. Er ist entsprechend in seiner finanziellen Handlungsfreiheit beschränkt und wird dadurch gezwungen, sich mit der Angelegenheit zu befassen.

Bei einer Lohnpfändung ist der Arbeitgeber des Schuldners der Drittschuldner. Er ist dann verpflichtet, den pfändbaren Anteil am Lohn seines Mitarbeiters gemäß Pfändungstabelle zur Befriedigung der titulierten Forderung abzuführen, bis diese Forderung befriedigt ist.

Neben diesen beiden Pfändungsvarianten, die den weitaus größten Anteil im nachgerichtlichen Forderungsmanagement bestreiten, existieren noch zwei weitere Pfändungsvarianten: Bei der Steuerpfändung geht es um steuerliche Rückzahlungsansprüche eines Gläubigers – als Drittschuldner fungiert dann das Finanzamt. Und die Kautionspfändung nimmt bspw. die Mietkaution eines Schuldners ins Visier – entsprechend ist dann sein Vermieter die Drittschuldnerpartei.

Geduld in der Titelvollstreckung

Allein dieser kurze und keineswegs vollständige Ausflug in die Welt der Pfändungsvarianten im nachgerichtlichen Forderungsmanagement für titulierte Forderungen zeigt, wie umfangreich die Thematik in Wahrheit ist. Die Wahl der passenden Pfändungsvariante ist genauso wichtig, wie der Faktor Zeit.

Denn leere Konten lassen sich nicht sinnvoll pfänden, die Lohnpfändung läuft bei Arbeitslosen logischerweise ins Leere, wer keine Steuern zahlt, hat auch keine Rückzahlungsansprüche und so weiter. Es kommt also auch auf Geduld in der Zwangsvollstreckung an, um Schuldner im richtigen Moment in die Verantwortung zu nehmen.

Dem trägt der Titel in sich Rechnung: Denn eine titulierte Forderung ist für 30 Jahre abgesichert und kann genauso lange vom Schuldner verlangt werden. Das strategische Moment spielt daher schon im rechtsstaatlichen Entwurf der Titulierung eine entscheidende Rolle und ist entsprechend ein zwingender Faktor für Erfolge im nachgerichtlichen Inkasso.

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