Titel spielen im Inkasso immer dann eine Rolle, wenn es um nachgerichtliche Ansprüche geht. Weil mit dieser wundervoll sperrigen Definition aber wahrscheinlich kaum jemand etwas anfangen kann, wollen wir in diesem Blogbeitrag ganz von vorne anfangen und drei zentrale Fragen klären, wenn es darum geht, Titel zu erwirken und diese dann auch zu Geld zu machen:
- Was sind Titel überhaupt?
- Was leisten Titel?
- Welche Bedeutung haben Titel im Inkasso bzw. wie lassen sie sich zu Geld machen?
Was Titel sind
Das ist ehrlich gesagt gar nicht so leicht zu beantworten. Beschäftigt man sich nämlich rein rechtswissenschaftlich mit (Vollstreckungs-)titeln, bekommt man nur die nächste krude Definition an den Kopf geworfen, mit der Otto Normalverbraucher wieder kaum etwas anfangen kann. Hier heißt es dann:
„[Ein Titel ist] eine öffentliche Urkunde zum Beweis eines Anspruchs“
Übersetzt bedeutet das, dass ein Titel ein rechtliches Dokument ist, welches einem Gläubiger bescheinigt, dass er einen rechtsstaatlich abgesicherten Rechtsanspruch auf eine Forderung hat. Einen Titel erwirken können Gläubiger auf mehrere Arten. Der klassische Weg im Inkasso führt über das gerichtliche Mahnverfahren. Hier wird in den beiden Stufen Mahn- und Vollstreckungsbescheid ein Titel gegen den Schuldner (Antragsgegner) erwirkt. Der unwidersprochene Vollstreckungsbescheid ist in dieser Variante bereits der vollwertige Titel und kann auch vollstreckt werden.
Daneben funktioniert die Titelerwirkung auch über das streitgerichtliche Klageverfahren. An dessen Ende steht in aller Regel entweder ein Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Und diese beiden Dokumente gelten ebenfalls als öffentliche Urkunden und sind damit selbstredend Titel. Zusätzlich existieren noch drei etwas außergewöhnlichere Möglichkeiten für das Erwirken eines Titels:
- ein Kostenfestsetzungsbeschluss
- vollstreckbarer Auszug aus der Insolvenztabelle
- ein europäischer Zahlungsbefehl
Wer diesen Beitrag bis hier durchgehalten hat, kommt damit auf sechs Varianten, wie man einen Titel erwirken kann. Die häufigsten sind jedoch mit großem Abstand die ersten drei: Vollstreckungsbescheid, Urteil und gerichtlicher Vergleich – in dieser Reihenfolge.
Was Titel leisten
Neben der Bestätigung eines Rechtsanspruches leisten Titel noch mehr: Sie sichern eine Forderung für ganze 30 Jahre ab. Solange haben Gläubiger die Möglichkeit, auf das Vermögen ihrer Schuldner zuzugreifen. Und das – Achtung, jetzt wird es spannend! – auch gegen den Willen der Schuldner! Also unter Zwang.
Sinnigerweise nennt sich diese Variante in der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit im Forderungsmanagement dann auch Zwangsvollstreckung.
Das ist dann auch die zentrale Eigenschaft eines Titels, wenn es um die Realisierungsarbeit im nachgerichtlichen Inkasso geht. Über ein lückenloses Schuldnermonitoring und die jeweils geeigneten Maßnahmen in der Zwangsvollstreckung lassen sich titulierte Ansprüche nämlich häufig selbst nach Jahren noch erfolgreich realisieren.
Dabei geht es darum, die Bonität eines Titelschuldners immer im Auge zu behalten. Das ist bspw. dann spannend, wenn Schuldner die Vermögensauskunft abgegeben haben und sich sozusagen vorübergehend unantastbar fühlen. Da fällt der ein oder andere Schuldner nach einer veranlassten Kontopfändung aus allen Wolken. Ist die Zwei-Jahres-Frist abgelaufen, steht einem weiteren Vollstreckungsauftrag nichts mehr entgegen. Halten sich solche Schuldner hingegen nicht an die Regeln, die innerhalb der Frist gelten (und machen bspw. neue Schulden), liegt der Tatbestand des Eingehungsbetrugs nach §263 StGB vor. Hier sollte man gegen den Schuldner eine Strafanzeige stellen und die titulierte Forderung kann womöglich über diesen Weg realisiert werden.
Titel versetzen Gläubiger bzw. Dienstleister im Forderungsmanagement also in eine strategisch viel günstigere Position. Es kommt nämlich nicht mehr auf die Mitarbeit des Schuldners an, stattdessen können Gläubiger das volle Instrumentarium rechtsstaatlicher Zwangsvollstreckung ausschöpfen.
Titel im Forderungsmanagement
Dieses strategische Knowhow in der Vollstreckung bieten erfahrene Dienstleister im Forderungsmanagement. Denn oft genug gleicht die nachgerichtliche Realisierungsarbeit einem Katz-und-Mausspiel: Schuldner behaupten bspw. kein pfändbares Vermögen zu besitzen, sodass Ermittlungen bei Drittschuldnern notwendig werden, um diese Behauptung zu prüfen (und ggf. als falsch zu entlarven). Das funktioniert neuerdings übrigens auch bei Forderungen unter 500 EUR bei mehreren offiziellen Stellen!
Daneben steht immer die Frage nach der passenden Vollstreckungsmaßnahme zur richtigen Zeit. Wann lohnt es, sich an den Arbeitgeber eines Schuldners zu wenden, um direkt auf den pfändbaren Anteil des Lohns zuzugreifen (Stichwort Lohnpfändung)? Ist es sinnvoll, an das Finanzamt heranzutreten, um sich an Steuererstattungsansprüche zu richten (Steuerpfändung)? Oder ist womöglich die „klassische“ Taschen- oder Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher das Mittel zum Zweck?
Dieser kleine Einblick in den Alltag der nachgerichtlichen Realisierungsarbeit an titulierten Forderungen zeigt, warum es durchaus sinnvoll ist, einen Spezialisten zu beauftragen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen:
Die richtige Strategie macht den Unterschied zwischen einem theoretischen Anspruch auf einem staubigen Dokument und barer Münze im eigenen Portemonnaie.
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wir übernehmen ausgeklagte, titulierte Forderungen auf Erfolgsbasis in unserem Paket „Titelüberwachung“ und führen sie weiter. Es fällt bei Erfolg ein Honorar von 50% aus der Gesamtforderung an.
Freundliche Grüße
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