
Inkasso Therapeuten
Offene Honorare? Das geht auf die Substanz.
Gerade bei Therapeuten zählt oft jede Minute. Übergeben Sie uns den Papierkram & konzentrieren Sie sich auf Ihre Patienten.
Datenschutz im Inkasso für Therapeuten
Für den Forderungseinzug dürfen Sie personenbezogene Daten der Schuldner*innen an IGP Inkasso weitergeben, insbesondere Namen und Anschrift, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an die Schuldner*innen heranzutreten und die Forderung geltend zu machen. Eine Einwilligung Ihrerseits für die Datenweitergabe an IGP Inkasso ist nicht erforderlich, da sie auf die gesetzlichen Tatbestände der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f) DS-GVO gestützt werden (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses des Gläubigers).
Inkasso für Therapeuten: Eine Zwickmühle?
Menschen zu helfen ist eine echte Passion. Daher ist es speziell für Therapeuten oft schwierig, offene Posten aus unbezahlten, kostenpflichtigen Zusatzbehandlungen an einen Dienstleister im Inkasso zu übergeben. Das wissen wir – aus mehr als 40 Jahren Erfahrung im Forderungsmanagement für Therapeuten.
Die Zwickmühle auflösen
Inkasso, das die Patientenbeziehung nicht unnötig belastet. So funktioniert eine zielgerichtete Realisierungsarbeit für Therapeuten. Sie alle haben eines gemeinsam: Ihr Ziel ist es, die jeweiligen Beschwerden ihrer Patienten zu lindern bzw. zu heilen.
Problematisch wird es allerdings, wenn der selbstständige Therapeut durch unbezahlte Patientenrechnungen in eine finanzielle Schieflage gerät. Nicht nur, dass durch das Schreiben von Mahnungen und Zahlungserinnerungen wertvolle Personalressourcen beansprucht werden (oft genug die eigene Zeit). Es kostet zudem Zeit, Geld und Nerven. Immer verbunden mit dem Risiko, den Patienten damit zu verprellen. Das alles trägt nicht zur wirtschaftlichen Gesundheit einer Praxis bei.
Forderungsmanagement für Therapeuten
IGP Inkasso ist spezialisiert im Forderungsmanagement für Therapeuten. Unser geschultes Personal sorgt nicht nur dafür, dass Sie zeitnah einen Zahlungseingang auf Ihrem Konto verbuchen können. Wir legen dabei auch größten Wert auf die Wahrung des guten Verhältnisses zwischen Therapeut und Patient. Das heißt, bei unserem speziellen Inkasso für Therapeuten und Heilberufe steht Sensibilität an oberster Stelle.
Top Benefits im Inkasso für therapeuten
- Liquidität der Praxis erhalten
- Vertrauensverhältnis zum Patienten bewahren
- Schweigepflicht gewährleisten
- Kein Ärger mehr mit unbezahlten Patientenrechnungen
Es ist gemäß BGH-Beschluss vom 5.2.2009 (Az. IX ZB 85/08) erlaubt, fällige Forderungen gegen Privatpatienten an z. B. IGP Inkasso zu übergeben. Dabei wird die Forderung nicht abgetreten, sondern IGP Inkasso mit dem Einzug beauftragt.
Realisierte Fälle für Therapeuten
Mandanten mit Therapiepraxen
FAQ: Inkasso für Therapeuten
Inkasso für Therapeuten bringt beides unter einen Hut: Die Realisierung der offenen Forderung und den Erhalt der Patientenbeziehung. Speziell in diesem sensiblen Bereich gibt es viele offene Fragen und so manches Minenfeld. Wir bieten Orientierung & zeigen: Ja, Inkasso für Therapeuten funktioniert – und das sehr erfolgreich!

Info: Speziell in der Vermittlung im Rahmen des Telefoninkassos gelingt es oft, sinnvolle Lösungen im Forderungsmanagement für Therapeuten herbeizuführen!
Gesundes Forderungsmanagement
IGP Inkasso sorgt dafür, dass ausstehende Posten Ihrer Praxis schnell der Vergangenheit angehören. Dabei legen wir größten Wert auf die Bewahrung des so wichtigen Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihren Patienten. Wir sorgen mit Seriosität und Diskretion für das finanzielle Wohlbefinden Ihrer Praxis! Vertrauen Sie uns, so wie Ihre Patienten Ihnen vertrauen!
Darf ich offene Forderungen ins Inkasso übergeben?
Ja. Auch als Therepeut/in dürfen Sie Ihre offenen Forderungen an uns zur Bearbeitung im Inkasso übergeben.
Welche Daten darf ich übergeben?
Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.
Welche Daten darf ich übergeben?
Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.
Was ist der Unterschied zwischen Gesundheits- & Forderungsdaten?
Gesundheitsdaten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf den Gesundheitszustand eines Patienten zulassen (bspw. die Art einer Behandlung). Forderungsdaten sind alle Daten, die es braucht, um den Forderungseinzug zu bewerkstelligen.
Wir dürfen also in der Fallübergabe nicht wissen, welche therapeutische Maßnahme genau nicht bezahlt wurde. Es genügt, dass eine entsprechende Maßnahme bisher unbezahlt ist.
Warum dürfen keine Gesundheitsdaten übergeben werden?
Seit Mai 2018 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Darin werden die strengen Regularien der EU für die Erhebung, Weitergabe & Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Gesundheitsdaten stellen nach der DSGVO besonders schützenswerte Personendaten dar, die nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Lassen sich aus der Art meiner Praxis nicht auch Rückschlüsse auf sensible Gesundheitsdaten ziehen?
Ja, das stimmt. Die Übermittlungen der entsprechenden Daten an Inkassodienstleister sowie die dortigen Datenverarbeitungen im Bereich des Medizininkassos fallen grundsätzlich unter die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Allerdings hat hier der Gesetzgeber in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f der DSGVO festgelegt, dass die Weitergabe u. a. von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Das kann z. B. der Name des Auftraggebers sein, wenn sich daraus bereits eine die Gesundheit betreffender Aspekt der betroffenen Person ergibt.
Was muss ich bei der Übergabe beachten?
Der Erfolg im Inkasso hängt auch immer von möglichst guten, d.h. aktuellen & vollständigen Daten ab. Zu beachten ist, dass sich zugleich aus der offenen Forderung keine direkten Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung eines säumigen Patienten ziehen lassen. Bspw. sind Einzelabrechnungen mit genauer Aufschlüsselung der GOÄ-/GOZ-Tatbestände ungeeignet.
Wie steht es um die Schweigepflicht?
Die Übergabe offener Posten ins Inkasso stellt keine Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn keine Gesundheitsdaten übermittelt werden. Dennoch lohnt es an entsprechender Stelle vorzubeugen und eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht mit Patienten zu vereinbaren.
Wie kann ich eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht bewerkstelligen?
Eine Entbindung von der Schweigepflicht für alle Daten, die keine sensiblen Gesundheitsdaten sind und zum Einzug offener Forderungen benötigt werden, lässt sich leicht im Rahmen eines Behandlungsvertrages umsetzen. Entsprechende Formulierungsvorschläge bieten die Ärztekammern und Berufsverbände an.
Ist die Entbindung von der Schweigepflicht eine Voraussetzung für die Fallübergabe?
Nein, es braucht nicht zwingend eine Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass ein Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten keine Auswirkungen auf die Datenverarbeitung beim Inkassodienstleister hat, wenn die betreffenden Daten schon übergeben wurden.
Patienten können damit lediglich Einfluss auf zukünftige Fälle nehmen.

Therapieren Sie nicht Ihre Buchhaltung.
Überlassen Sie offene Rechnungen einfach uns – wir sorgen für klare Verhältnisse.
