Häufig gestellte Schuldnerfragen international
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Inkasso in verschiedenen Sprachen.
Hier beantworten wir Fragen, welche häufig von Schuldnerseite gestellt werden. Beim Klick auf die nachfolgenden Fragen erhalten Sie die entsprechenden Antworten. Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Fragen finden, senden Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wo finde ich das Aktenzeichen?
Das Aktenzeichen finden Sie rechts oben auf dem Briefkopf des Anschreibens neben dem Datum. Für eine eindeutige Zuordnung Ihres Inkassovorgangs ist die Angabe des Aktenzeichens zwingend erforderlich. Enthält Ihre Anfrage unvollständige oder fehlerhafte Angaben, dürfen wir diese aus rechtlichen Gründen weder bearbeiten noch beantworten.
Welche persönlichen Daten muss ich angeben?
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten, benötigen wir von Ihnen das Aktenzeichen, Familienname, Vorname und Geburtsdatum, um Verwechslungen auszuschließen. Ihre mitgeteilten Daten unterliegen dem Schutz personenbezogener Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Was ist bei der Zahlung zu beachten?
Geben Sie bei jeder Zahlung und jedem Schriftverkehr immer das auf Ihrem Anschreiben befindliche Aktenzeichen an.
Was ist, wenn ich die von IGP Inkasso gesetzte Frist nicht einhalten kann?
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen vereinbarten Zahlungstermin einzuhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, um weitere, kostenverursachende Schritte zu verhindern. Nutzen Sie hierzu gerne unser vorbereitetes Kontaktformular.
Was muss ich tun, wenn sich meine Anschrift oder mein Name geändert hat?
Teilen Sie uns bitte schriftlich oder telefonisch die Namens- oder Adressänderung mit. Nutzen Sie hierzu gerne unser vorbereitetes Kontaktformular.
Steht diese Inkassoforderung nun in meiner SCHUFA-Auskunft?
Als Vertragspartner der SCHUFA meldet IGP Inkasso jede Ihnen gegenüber bestehende offene, nicht bestrittene Forderung bei der SCHUFA ein. Ein negativer SCHUFA-Eintrag hat gravierende Folgen: kein Kredit / Dispo bei der Bank, keine EC-Karte, kein Rechnungskauf im Versandhandel, keinen Handyvertrag, keine Kreditkarte, evtl. kein neues Mietverhältnis usw.
Kann ich die offene Forderung direkt an den Gläubiger bezahlen?
Nein, wir haben von unserem Mandanten die Inkassovollmacht erhalten, somit sind sämtliche Zahlungen direkt an uns zu leisten.
Muss ich die Inkassogebühren bezahlen?
Gemäß §286 BGB hat der Schuldner dem Gläubiger den durch den Verzug entstehenden Schaden zu erstatten. Dies gilt auch für die Kosten der Inanspruchnahme eines Inkassounternehmens für die Beitreibung der Forderung.