Inkasso für die öffentliche Hand

Inkasso für die öffentliche Hand

Auch Städte und Gemeinden kämpfen mit offenen Forderungen. Wir helfen kommunalen Einrichtungen, Rückstände effizient und rechtssicher zu realisieren.

Inkasso für Kommunen

Kommunale Forderungen ins Inkasso geben? Geht das eigentlich?

Grundsätzlich müssen Kämmerer, die offene Posten zu Geld machen möchten, zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Forderungen unterscheiden. Denn Posten aus dem Privatrecht lassen sich problemlos in ein professionelles Forderungsmanagement übergeben. Öffentlich-rechtliche Posten müssen als „wohl uneinbringlich“ niedergeschlagen werden! Erst dann sind sie zur Übergabe an IGP Inkasso bereit!

Privatrechtliche kommunale Forderungen

Bei privatrechtlichen Forderungen liegt stets ein zivilrechtliches Vertragsverhältnis zugrunde – etwa beim Verkauf von Grundstücken, bei Miet- oder Pachtverträgen, Eintrittsgeldern oder Unterhaltsvorschüssen, wie sie über das Jugendamt geleistet werden.

Für diese Art von Forderungen stehen uns von Beginn an alle Mittel des professionellen Forderungsmanagements zur Verfügung. Wir agieren dabei so sensibel wie möglich und so konsequent wie nötig – damit Ihre Zahlungsziele zuverlässig erreicht werden und die öffentliche Hand handlungsfähig bleibt.

Öffentlich Rechtliche Forderungen

Der überwiegende Teil kommunaler Forderungen ist öffentlich-rechtlich begründet – etwa bei Steuern (z. B. Hunde-, Gewerbe- oder Grundsteuer), Bußgeldern, Gebühren oder Rückforderungen aus Transferleistungen.

Auch in diesem sensiblen Bereich übernimmt IGP Inkasso die professionelle und gesetzeskonforme Realisierung ausstehender Zahlungen – mit Fingerspitzengefühl und Erfahrung im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern.

Top Benefits im Inkasso für Kommunen

  • Verwaltungsentlastung statt Aktenberge
  • Sensibles Vorgehen mit Bürgerkontakt im Blick
  • Höhere Realisierungsquote bei geringem Aufwand

Die Erfahrung zeigt, dass es häufig nicht der fehlende Wille ist, der Kommunen davon abhält, offene Posten einzutreiben, sondern der verbreitete Irrglaube, es „wäre rechtlich unmöglich“. Daher leisten wir Hilfestellung und zeigen, wie Städte und Kommunen zu ihrem Geld kommen & rechtssicher aufgestellt sind.

Realisierte Fälle für Kommunen & Städte

Kommunale Mandanten

Hilfe bei offenen Forderungen in der Verwaltung

Mit viel Erfahrung in der Inkassoarbeit für Städte und Kommunen leisten wir Kämmerern echte Hilfestellung. Gemeinsam nehmen wir die offenen Posten in Augenschein und entwickeln dann ein tragfähiges Konzept für eine strategisch sinnvolle Beitreibungsarbeit. So kommt nach und nach das Geld in die Gemeindekasse, dass ihr schon lange zusteht. Parallel achten wir natürlich auf eine saubere Kommunikation mit säumigen Bürgern und bieten der öffentlichen Hand so ein durchdachtes und tragfähiges Konzept, das genau zur jeweiligen Gemeinde passt.

Inkasso für die öffentliche Hand

Vom Rathaus bis zum Stadtwerk – wir stehen an Ihrer Seite. Vertrauen Sie auf Erfahrung, rechtliche Sicherheit und bürgerfreundliche Prozesse.

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