Eine Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung an einen Schuldner, wenn eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen wurde. Sie kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen und ist ein wichtiger Bestandteil des Forderungsmanagements.

Wann ist eine Mahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Mahnung nicht zwingend erforderlich, um eine Forderung gerichtlich geltend zu machen oder an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Ein Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug, sofern in der Rechnung auf diese gesetzliche Regelung hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

Unterschied zwischen Zahlungserinnerung und Mahnung

Auch eine freundliche Zahlungserinnerung gilt rechtlich als Mahnung, wenn sie eine konkrete Frist zur Zahlung setzt. Die Bezeichnung hat keinen Einfluss auf die rechtliche Wirkung.

Inhalte einer Mahnung

Eine Mahnung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Informationen zum Gläubiger und Schuldner
  • Rechnungsnummer und Fälligkeit
  • Höhe der offenen Forderung
  • Frist zur Zahlung
  • Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei Nichtzahlung

Mahnstufen und Inkasso

Viele Unternehmen nutzen mehrstufige Mahnverfahren (z. B. erste und zweite Mahnung), bevor sie eine Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben. Rechtlich ist dies aber nicht erforderlich – nach Eintritt des Verzugs können direkt weiterführende Maßnahmen wie das gerichtliche Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

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