Manchmal hilft auch schon der nächste Schritt. Die Konsequenz. Viele Schuldner zahlen sofort nach Erhalt unseres ersten Mahnschreibens. Das Ziel im außergerichtlichen Inkasso ist die schnelle erfolgreiche Beitreibung Ihrer offenen Forderungen, ohne Ihre Kundenbeziehungen zu belasten. Um das Kostenrisiko für Sie so gering wie möglich zu halten, holen wir vor Übernahme des Auftrages über unseren Vertragspartner SCHUFA AG eine Auskunft ein. So sortieren wir frühzeitig aussichtslose Fälle aus und ersparen Ihnen unnötige Kosten. Sollten Sie dennoch an einer weiteren Beitreibung der Forderung gegen den Schuldner festhalten wollen, führen wir den Auftrag selbstverständlich weiter.
Ist das außergerichtliche Inkasso ohne Erfolg geblieben, unterstützen wir Sie kompetent auch im gerichtlichen Inkasso.
gegen eine Pauschale in Höhe von € 20,00 zzgl. MwSt. und Barauslagen mahnen wir den Schuldner 2-malig an und versuchen Ihn zusätzlich, telefonisch zur Zahlung zu bewegen. Bei Erfolg erhalten Sie 100 % Ihrer Forderung, bei Nicht-Erfolg fällt die Pauschale an.
* Bei erfolgreichem Einzug Ihrer Forderung werden unsere Kosten zu 100% vom Schuldner übernommen gemäß §286 BGB (Verzugsschaden), zu Kosten und Gebühren sowie Erfolgsprovisionen verweisen wir Sie auf Ziffer 5 ff. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Über sämtliche eingeleiteten Maßnahmen und Ergebnisse können Sie sich in unserer Online-Auskunft zu jeder Zeit informieren.