Der Inkassoauftrag ist der Auftrag eines Gläubigers an ein Inkassobüro, eine offene Forderung für ihn zu realisieren und an ihn auszubezahlen. Notwendig bzw. sinnvoll ist ein Inkassoauftrag, sobald ein offener Posten in Verzug ist. Verzug lässt sich entweder aktiv, bspw. durch eine Zahlungsfrist oder eine betriebliche Mahnung (Zahlungserinnerung) erzeugen, oder automatisch, im Sinne der gesetzlichen Verzugsfrist von 30 Tagen.
Ein interessanter Unterschied zwischen dem Inkassoauftrag und allen anderen Dienstleistungsaufträgen liegt in der Abrechnungspraxis. Denn obwohl das Inkasso durch den Gläubiger beim Inkassodienstleister beauftragt wird, fallen die Inkassogebühren beim Schuldner an. Dabei spielt die Thematik rund um den sog. Verzugsschaden eine zentrale Rolle. Denn die Gebühren für den Inkassoauftrag entstehen ja nur, weil Schuldner nicht fristgerecht bezahlen.
Würden die Inkassokosten vom Gläubiger getragen, müsste dieser seine Auslagen separat beim Schuldner geltend machen, was möglicherweise einen erneuten Inkassofall nach sich ziehen würde. Um dem einen Riegel vorzuschieben, findet die Abrechnung der Inkassokosten direkt beim Schuldner im Rahmen der Inkassomahnung(en) statt.
Ziel des Inkassoauftrags ist es, die offene Forderung beim Schuldner geltend zu machen. Der Inkassodienstleister fungiert entsprechend als Dienstleister, der seine Expertise im Forderungsmanagement einsetzt, um seinem Auftraggeber (dem Gläubiger) zu seinem Recht auf Bezahlung zu verhelfen.
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Wingersdorf 7, D-94136 Thyrnau
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Fax: 08501 8440
Mail: info@igp-inkasso.de
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