30 Tage, 3 Jahre oder doch 30 Jahre – welche Fristen sind wirklich relevant in Sachen Inkasso-Verjährungsfrist? Wenn es um relevante Fristen im Forderungsmanagement geht, ist die Verwirrung oft groß. Verjährung und Verzug sind beispielsweise zwei vollkommen unterschiedliche Themen, die aber beide im Inkasso vorkommen. Damit Sie zukünftig genau wissen, welche Fristen im Inkasso wann von Bedeutung sind, sorgen wir mit diesem Blogbeitrag endlich für Klarheit bei Inkasso Verjährungsfrist und Co.

Wichtig: Inkasso allein genügt in der Regel nicht, um von der Verjährung bedrohte Forderungsangelegenheiten zu schützen. Das gilt insbesondere, wenn es knapp wird, und die Bedrohung akut ist! Daher ist ein zügiges Forderungsmanagement immer das Mittel der Wahl!

Inkasso Verjährungsfrist oder Verzugsfrist?

Welche Voraussetzungen muss eine offene Forderung erfüllen, damit sie überhaupt ins Inkasso übergeben werden kann? Muss sie kurz vor der Verjährung stehen? Oder genügt der Verzug? Und wie gerät ein offener Posten überhaupt in Verzug?

Diese Frage lässt sich sehr leicht beantworten: Eine offene Forderung ist sozusagen inkassoreif, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:

  1. Die Forderung ist nicht bestritten
  2. Die Forderung befindet sich in Verzug (die Schuldnerseite ist in Zahlungsverzug)

Der Casus Knacksus ist demnach der Verzug. Der lässt sich nämlich auf zwei Arten herstellen: Entweder tritt der automatisch ein – der Gesetzgeber hat hier eine Verzugsfrist von 30 Tagen vorgesehen. Das bedeutet, dass jede offene Forderung automatisch in Verzug gerät, wenn sie nach 30 Tagen nicht bezahlt ist.

Dem gegenüber lassen sich Forderungen auch aktiv in Verzug setzen: Wer auf einer Rechnung bzw. einer Mahnung eine Zahlungsfrist angibt, setzt seinen Schuldner in Verzug, sobald die angegebene Frist ohne Zahlungseingang verstreicht. Damit befindet sich die Forderung dann in Verzug und kann an ein Inkassounternehmen übergeben werden.

Inkasso Verjährungsfrist beachten & Verjährung hemmen

Anders als bei der Übergabe offener Posten in ein vorgerichtliches Forderungsmanagement, geht es bei der Verjährungshemmung immer um ein gerichtliches Mahnverfahren. Denn der rechtzeitige Antrag auf Erlasse eines Mahnbescheides ist das einzige, sichere Mittel, die drohende Verjährung für eine offene Forderung effektiv zu hemmen!

Allerdings besteht hier kein Grund zu übertriebener Eile, solange offene Forderungssachen nicht akut von der Verjährungsfrist bedroht sind . Für die meisten Forderungen beträgt diese Verjährungsfrist drei volle Jahre. Wer also auf ein stringentes Forderungsmanagement und den passenden Dienstleister im professionellen Inkasso setzt, wird wahrscheinlich eher selten in die Zwickmühle Forderungsverjährung geraten.

Denn wenn Forderungen verjähren, sind sie buchstäblich völlig gegenstandslos & können dann nicht mehr von der Schuldnerseite verlangt werden. Dagegen hilft nur der Einstieg in ein gerichtliches Mahnverfahren, den ein zuverlässiges Inkasso Büro in jedem Fall rechtzeitig & in Absprache mit dem Mandanten vorbereiten wird.

Titelmonitoring & Zwangsvollstreckung – 30 Jahre Verjährungsfrist im Titelinkasso

Inkasso Verjährungsfrist 30 Jahre! Ja, das gibt es tatsächlich, nämlich im sog. Titelmonitoring. Sind Forderungen nämlich einmal tituliert (ganz gleich, auf welchem Wege), sind sie für 30 Jahre abgesichert. So lange können diese rechtlich verbrieften Forderungen von der Gegenseite verlangt werden.

Das funktioniert dann sogar im Rahmen der Zwangsvollstreckung – also gegen den Willen des Schuldners. Passende Inkasso Dienstleister übernehmen selbstverständlich auch das Thema Titelüberwachung und sorgen dafür, dass die sehr lange Inkasso Verjährungsfrist von drei Jahrzehnten effektiv genutzt wird & titulierte Forderungen schlussendlich realisiert werden!

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