Inkassounternehmen sehen sich oft mit Vorurteilen konfrontiert, wenn es um ihre Arbeit geht. Doch seriöses, professionelles Inkasso hat NICHT das Geringste mit „Mafiamethoden“ und „breitschultrigen Schuldeneintreibern“ zu tun.
In der folgenden Serie zeigen wir von Inkasso Gumbert Passau einige Wirklichkeiten unseres täglichen Geschäfts auf. Als Grundlage beziehen wir uns auf den hervorragenden Artikel aus der Zeitung „Die Welt“ vom Mittwoch, den 23.10.2013 zum Thema Forderungsmanagement „Zwischen Klischee und Wirklichkeit“.
Klischee 1: | Ein Inkassounternehmen kann jeder gründen. | |||||||||
Antwort IGP: | Nein, so einfach geht das nicht. Dazu muss man öffentlich registriert sein, darf sich strafrechtlich nie etwas zu Schulden haben kommen lassen und muss natürlich Sachkompetenz nachweisen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit einem Jurastudium mindestens das erste Staatsexamen abgelegt und zwei Jahre Tätigkeit im anwaltlichen Inkasso geleistet hat. Erst dann wird die Registrierung als Inkassounternehmen erteilt. | |||||||||
Klischee 2: | Ein Inkassobüro schickt einem sofort Geldeintreiber ins Haus. | |||||||||
Antwort IGP: | Erst wird in der Regel mehrmals angemahnt. Das Inkassounternehmen informiert den Schuldner, dass der Gläubiger sie mit dem Forderungseinzug beauftragt hat. Es steht immer das Bemühen um eine einvernehmliche Regelung der Schuldentilgung im Vordergrund. Erst wenn keine Fortschritte erzielt werden, kommt das gerichtliche Mahnverfahren und die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers durch das Inkassobüro zum tragen. | |||||||||
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Klischee 5: | Inkassounternehmen bewegen sich am Rande der Legalität. | |||||||||
Antwort IGP: | Fakt ist, dass es kaum Beanstandungen gibt. 98% der registrierten Inkassounternehmen arbeiten, ohne dass es je zu Beschwerden kommt. | |||||||||
Klischee 6: | Inkasso Forderungsmanagement bedeutet für die Schuldner mit hohen Gebühren über den Tisch gezogen zu werden. | |||||||||
Antwort IGP: | Stimmt nicht. Die Inkasso-Unternehmen verlangen für Ihre Leistungen in der Regel maximal die gleichen Gebühren, wie sie ein Rechtsanwalt für Inkassotätigkeiten verlangen würde. | |||||||||
Klischee 7: | Inkassomahnungen muss man nicht so ernst nehmen. | |||||||||
Antwort IGP: | Wenn es um eine berechtigte Forderung geht sollte der Schuldner in seinem eigenen Interesse die Mahnung erst nehmen. Schon um weitere Kosten für ihn zu vermeiden. |