Gerichtsvollzieher führen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch, sobald ein vollstreckbarer Titel vorliegt. Zu den häufigsten Aufgaben zählt die Abnahme der Vermögensauskunft, bei der der Schuldner seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig offenlegen muss.
Tatsächliche Sachpfändungen vor Ort kommen vergleichsweise selten vor. Deutlich häufiger werden Maßnahmen umgesetzt, die sich an Drittschuldner richten. Dazu gehören insbesondere:
- Kontopfändung bei der Bank des Schuldners,
- Lohnpfändung beim Arbeitgeber des Schuldners,
- Kautionspfändung beim Vermieter des Schuldners, um aus der hinterlegten Mietkaution eine fremde Forderung zu bedienen.
Im Inkasso und Forderungsmanagement erfolgt die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern regelmäßig im nachgerichtlichen Stadium, also nach Erlangung eines Titels. Der Gerichtsvollzieher setzt die vom Gläubiger beantragten Maßnahmen um – er handelt nicht als Vermittler, sondern ausschließlich auf Grundlage des Auftrags und innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.
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