AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Geschäftsbesorgungsvertrag § 675 BGB

1. Auftragsumfang

1.1. Der Auftragnehmer, IGP Inkasso Dieter Gumbert und Michael Linhart GbR, im folgenden IGP Inkasso genannt, übernimmt für den Auftraggeber den Einzug der zu Recht bestehenden, unbestrittenen und fälligen, ausgeklagten und nicht ausgeklagten Forderungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie sämtliche Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen für die durch den Auftragnehmer titulierten Forderungen. Der jeweilige Auftrag gilt als unbefristet erteilt. Der Auftrag endet entweder mit Beitreibung der Gesamtforderung, bei Uneinbringlichkeit der Forderung oder wenn IGP Inkasso zu dem Entschluss kommt, dass trotz sachgerechten Abarbeitens aller zumutbaren Möglichkeiten die Forderung beim Schuldner außergerichtlich oder gerichtlich nicht realisiert werden kann.

1.2. Die entsprechenden Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr mit dem Schuldner sind in Kopie dem Auftragsformular (Inkassoauftrag) beizufügen. Erfolgt die Auftragserteilung elektronisch, sind diese Unterlagen erst nach Aufforderung von IGP Inkasso vorzulegen. Bei der Weitergabe vertraulicher Daten weisen wir auf die dem Auftraggeber obliegende Aufgabe hin, diese zu schwärzen bzw. unkenntlich zu machen.

1.3. Die bei Vertragsschluss vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse wird nach Auftragsabwicklung ausschließlich für eigene Werbezwecke zur Werbung für eigene Dienstleistungen genutzt. Der Auftraggeber kann der Verwendung der E-Mail-Adresse jederzeit widersprechen.

1.4. Der Inkassoauftrag beinhaltet folgende Tätigkeiten, die von IGP Inkasso veranlasst werden um, die Forderung zu realisieren:

 

  • mindestens 2 außergerichtliche Inkasso-Mahnschreiben
  • telefonischer Kontakt mit dem Schuldner, soweit Rufnummer bekannt bzw. ermittelbar ist
  • Adressermittlung unbekannt verzogener Schuldner
  • Einholung von öffentlich zugänglichen Informationen über den Schuldner
  • Einholung von Auskünften aus speziellen Datenbanken
  • Durchführung des gerichtlichen automatisierten Mahnverfahrens
  • Übermittlung bonitätsrelevanter Informationen an Auskunftsdateien, soweit dies datenschutzrechtlich möglich ist
  • Geltendmachung der gesetzlich zulässigen Verzugszinsen (4%)
  • Zwangsvollstreckungs- und Pfändungsmaßnahmen, die im Rahmen des RDG Inkassounternehmen gestattet sind

2. Konditionen im Überblick

IGP Inkasso berechnet für seine Tätigkeit eine Bearbeitungsgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert in analoger Anwendung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) richtet und beim Schuldner als Verzugsschaden (§ 286 BGB) geltend gemacht wird. Bei erfolgreicher Beitreibung der Gesamtforderung entstehen dem Auftraggeber daher keine Kosten oder Gebühren.

Paket BASIC:

Auszahlung: Im Erfolgsfall, wenn der Schuldner die Gesamtforderung (Rechnungsbetrag, Mahnauslagen, Zinsertrag und Inkassokosten) beglichen hat, erhält der Auftraggeber 100 % seines Rechnungsbetrags, Mahngebühren gemäß BGH-Urteil Az. VIII ZR 95/18 vom 26.06.2019 – 1,00 € Mahnpauschale pro Mahnschreiben -, sowie den Zinsertrag aus der Verzinsung des Rechnungsbetrags ab Verzug bis zur vollständigen Tilgung der Gesamtforderung.

Kosten: Wird der Auftrag im vorgerichtlichen Verfahren nach 2 erfolglosen Mahnschreiben an den Schuldner oder auf Verlangen des Auftraggebers beendet, fällt eine Gebührenpauschale in Höhe von 20,00 € zzgl. Barauslagen an. Die Differenz zu den Sätzen des RVG tritt der Auftraggeber an IGP Inkasso ab.

Eine Übernahme der Forderung nach einer erfolglosen, außergerichtlichen Bearbeitung in das Paket CLASSIC ist jederzeit möglich.

 

Paket CLASSIC:

Auszahlung: Im Erfolgsfall, wenn der Schuldner die Gesamtforderung (Rechnungsbetrag, Mahnauslagen, Zinsertrag und Inkassokosten) beglichen hat, erhält der Auftraggeber 100 % seines Rechnungsbetrags, Mahngebühren gemäß BGH-Urteil Az. VIII ZR 95/18 vom 26.06.2019 – 1,00 € Mahnpauschale pro Mahnschreiben -, sowie den Zinsertrag aus der Verzinsung des Rechnungsbetrags ab Verzug bis zur vollständigen Tilgung der Gesamtforderung.

Kosten: Bei Übernahme des Auftrages bzw. bei Weiterbearbeitung des Falls aus dem Paket BASIC entstehen Gebühren nach dem RVG (1,3 Gebühr). Können diese Gebühren beim Schuldner nicht realisiert werden, wird dem Auftraggeber eine Gebührenpauschale (siehe nachstehende Tabelle) berechnet. Die Differenz zu den Sätzen des RVG tritt der Auftraggeber an IGP Inkasso ab. 

Gebührenpauschale IGP Inkasso:

Forderungssumme vorgerichtliche Bearbeitungsgebühr
bis 500,00 € 20,00 €
bis 2.000,00 € 40,00 €
ab 2.000,00 € 80,00 €

 

 Für das gerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) entstehen Gebühren von 21,01 € zzgl. Gerichtskosten (siehe nachstehende Tabelle).

Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in €
500,00 € 36,00 € 5.000,00 € 80,50 € 13.000,00 € 147,50 € 35.000,00 € 243,50 €
1.000,00 € 36,00 € 6.000,00 € 91,00 € 16.000,00 € 162,00 € 40.000,00 € 262,50 €
1.500,00 € 39,00 € 7.000,00 € 101,50 € 19.000,00 € 176,50 € 45.000,00 € 281,50 €
2.000,00 € 49,00 € 8.000,00 € 112,00 € 22.000,00 € 191,00 € 50.000,00 € 300,50 €
3.000,00 € 59,50 € 9.000,00 € 122,50 € 25.000,00 € 205,50 € 65.000,00 € 366,50 €
4.000,00 € 70,00 € 10.000,00 € 133,00 € 30.000,00 € 224,50 € 80.000,00 € 432,50 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.)

Bei den Vollstreckungsverfahren (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) entstehen Gebühren nach RVG (0,3 nach untenstehender Tabelle), zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG und Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG).

Die jeweiligen Pfändungen werden ebenfalls mit Gebühren nach RVG (0,3 nach untenstehender Tabelle) zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG, zzgl. Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) und Gerichtskosten in Höhe von 22,00 € berechnet.

Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG
500,00 € 15,00 € 5.000,00 € 100,20 € 13.000,00 € 199,80 € 35.000,00 € 310,80 €
1.000,00 € 26,40 € 6.000,00 € 117,00 € 16.000,00 € 215,40 € 40.000,00 € 335,10 €
1.500,00 € 34,50 € 7.000,00 € 121,50 € 19.000,00 € 231,00 € 45.000,00 € 359,40 €
2.000,00 € 49,80 € 8.000,00 € 150,60 € 22.000,00 € 246,60 € 50.000,00 € 383,70 €
3.000,00 € 66,60 € 9.000,00 € 167,40 € 25.000,00 € 262,20 € 65.000,00 € 411,90 €
4.000,00 € 83,40 € 10.000,00 € 184,20 € 30.000,00 € 286,50 € 80.000,00 € 440,10 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.) 

Paket COMFORT

Die Übernahme der zu Recht bestehenden und unbestrittenen Forderungen an IGP Inkasso erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. Im Erfolgsfall fällt für IGP Inkasso ein Honorar von 20 % zzgl. MwSt. aus der Hauptforderung an. Führen die Bemühungen von IGP Inkasso im vorgerichtlichen oder gerichtlichen Inkassoverfahren nicht zum Erfolg, werden dem Auftraggeber keine Gebühren oder Kosten in Rechnung gestellt. IGP Inkasso handelt auf eigenes Risiko.

Wenn der Schuldner eine Forderung im vorgerichtlichen Inkasso bestreitet oder seitens des Auftraggebers der Abbruch der Bearbeitung einer Forderung gewünscht wird, fallen Kosten und Gebühren gemäß Paket CLASSIC an. Sollte der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren die Forderung bestreiten, muss der Auftraggeber auf eigene Kosten zur weiteren Durchsetzung der Forderung einen Prozess führen. Die Forderung geht automatisch in eine Übernahme gemäß Paket CLASSIC über.

Konditionen bei Erfolg: IGP Inkasso behält sich 20 % der Hauptforderung zzgl. MwSt., die bis zur Erledigung des Auftrags aufgelaufenen Zinsen, sowie die Mahngebühren als Honorar ein. Wir stellen Ihnen keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung.

Konditionen bei Teilerfolg: Zahlungen bzw. Teilzahlungen werden zunächst auf die entstandenen Kosten und Gebühren angerechnet. Sind diese getilgt, wird vom weiteren Fremdgeld ein Honorar von 20 % zzgl. MwSt. einbehalten. Der Rest wird an den Auftraggeber ausbezahlt. Dem Auftraggeber werden keine weiteren Gebühren oder Auslagen in Rechnung gestellt.

Konditionen bei Nichterfolg: Der Auftraggeber erhält keinen Betrag ausgezahlt. Dem Auftraggeber werden keine Gebühren oder Auslagen in Rechnung gestellt.

 

3. Titelüberwachung

Ausgeklagte, tituliert übergebene Forderungen werden auf Erfolgsbasis übernommen und weitergeführt.

Konditionen bei Erfolg

IGP Inkasso behält sich 50 % der Gesamtforderung (Hauptforderung, Kosten, Zinsen) zzgl. MwSt. als Honorar ein (bei Einzelforderungen über 10.000,00 € können reduzierte Sätze vereinbart werden).

Konditionen bei Teilerfolg

Zahlungen bzw. Teilzahlungen werden zunächst auf die entstandenen Kosten und Gebühren angerechnet. Sind diese getilgt, wird vom weiteren Fremdgeld ein Honorar von 50 % zzgl. MwSt. einbehalten. Der Rest wird an den Auftraggeber ausbezahlt.

Konditionen bei Nichterfolg

Bei Nichterfolg wird eine Gebührenpauschale gemäß Tabelle unter CLASSIC zzgl. der angefallenen Barauslagen (Behördengebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG)), zzgl. Gebühren für Vollstreckungsverfahren (Sachpfändungen, Abnahme der Vermögensauskunft, Pfändungen) nach RVG (0,3 Gebühr nach Tabelle bei 5.7.) zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG. Das IGP Inkasso zustehende Erfolgshonorar ist fällig mit Eingang der dem Auftraggeber zustehenden Schuldnerzahlungen und wird von IGP Inkasso einbehalten. Das Erfolgshonorar ist auch dann fällig, wenn der Schuldner entgegen der Aufforderung von IGP Inkasso Zahlungen an den Auftraggeber direkt leistet.

4. Widerspruch/Einspruch

4.1. Sollte der Schuldner im gerichtlichen Mahnverfahren die Forderung bestreiten, muss der Auftraggeber entscheiden, ob er zur weiteren Durchsetzung der Forderung einen Prozess führen möchte. Nach Rückfrage beim Auftraggeber wird die Akte an den Vertragsanwalt von IGP Inkasso abgegeben und von dort dem Auftraggeber ein Kostenvorschuss berechnet. Das Urteil und den Kostenfestsetzungsbeschluss erhält IGP Inkasso für weitere Vollstreckungsmaßnahmen.

4.2. Soll der Anwalt des Auftraggebers den Prozess führen, wird die Akte von IGP Inkasso an diesen Anwalt übergeben; dem Auftraggeber werden in diesem Fall die bisher entstandenen Barauslagen, Inkassokosten und Gebühren gem. RVG in voller Höhe (siehe nachfolgende Tabellen ab 5.4.) berechnet.

4.3. Wenn der Auftraggeber den Prozess verliert oder keinen Prozess wünscht, werden ihm eine Gebührenpauschale (siehe Tabelle unter CLASSIC), Gebühren für Mahn- und Vollstreckungsbescheid in Höhe von 21,01 € zzgl. Gerichtskosten und die bisher entstandenen Barauslagen berechnet.

5. Kosten und Auslagen

5.1. Stellt sich im Rahmen der Tätigkeit heraus, dass die an IGP Inkasso übergebene Forderung unberechtigt, vor Übernahme bereits bestritten (dies durch den Auftraggeber jedoch nicht mitgeteilt wurde) oder bereits tituliert war, werden dem Auftraggeber die bisher entstandenen Barauslagen, Inkassokosten und Gebühren gem. RVG in voller Höhe berechnet (siehe nachfolgende Tabellen ab 5.4.).

5.2. Wünscht der Auftraggeber den Abbruch der Beitreibung einer bereits übergebenen Forderung im außergerichtlichen Inkasso, fallen für den Auftraggeber Kosten und Gebühren gemäß Paket CLASSIC an. IGP Inkasso zustehende Honorare aus Schuldnerzahlungen (Paket COMFORT) sind fällig mit Eingang der dem Auftraggeber zustehenden Schuldnerzahlungen und werden von IGP Inkasso in entsprechender Höhe einbehalten. Das Erfolgshonorar ist auch dann fällig, wenn der Schuldner entgegen der Aufforderung von IGP Inkasso Zahlungen an den Auftraggeber direkt leistet.

5.3. Wünscht der Auftraggeber den Abbruch der Beitreibung einer bereits übergebenen Forderung im gerichtlichen Inkasso und benötigt dafür sämtliche Vollstreckungsunterlagen, sind vor Herausgabe der Vollstreckungsunterlagen die titulierten Ansprüche (Schadensersatz aus Geschäftsbesorgung, Verfahrenskosten, Nebenforderungen) aus dem Vollstreckungsbescheid und die noch offenen Kosten und Gebühren nach RVG aus den Vollstreckungs-, Pfändungs- und Überwachungsverfahren zu bezahlen (siehe nachfolgende Tabellen ab 5.6.); bereits geleistete Schuldnerzahlungen werden angerechnet. IGP Inkasso zustehende Honorare aus Schuldnerzahlungen (Paket COMFORT) sind fällig mit Eingang der dem Auftraggeber zustehenden Schuldnerzahlungen und werden von IGP Inkasso in entsprechender Höhe einbehalten. Das Erfolgshonorar ist auch dann fällig, wenn der Schuldner entgegen der Aufforderung von IGP Inkasso Zahlungen an den Auftraggeber direkt leistet.

5.4. Für die außergerichtlichen Tätigkeiten von IGP Inkasso werden für einen Abrechnungsgrund gemäß 4.2 unserer AGB Gebühren nach RVG (1,3 nach untenstehender Tabelle) zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG berechnet.

Forderungssumme bis 1,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 1,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 1,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis: 1,3 Gebühr RVG
500,00 € 63,70 € 5.000,00 € 434,20 € 13.000,00 € 865,80 € 35.000,00 € 1.346,80 €
1.000,00 € 114,40 € 6.000,00 € 507,00 € 16.000,00 € 933,40 € 40.000,00 € 1.452,10 €
1.500,00 € 165,10 € 7.000,00 € 579,80 € 19.000,00 € 1.001,00 € 45.000,00 € 1.557,40 €
2.000,00 € 215,80 € 8.000,00 € 652,60 € 22.000,00 € 1.068,60 € 50.000,00 € 1.662,70 €
3.000,00 € 288,60 € 9.000,00 € 725,40 € 25.000,00 € 1.136,20 € 65.000,00 € 1.784,90 €
4.000,00 € 361,40 € 10.000,00 € 798,20 € 30.000,00 € 1.241,50 € 80.000,00 € 1.907,10 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.)

5.5. Für das gerichtliche Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid) entstehen Gebühren nach RVG (1,0 Gebühr nach VV 3305 RVG für den Mahnbescheid, 0,5 Gebühr nach VV 3308 RVG für den Vollstreckungsbescheid) zzgl. Gerichtskosten (siehe nachstehende Tabelle).

Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in € Forderungssumme bis Gerichtskosten in €
500,00 € 36,00 € 5.000,00 € 80,50 € 13.000,00 € 147,50 € 35.000,00 € 243,50 €
1.000,00 € 36,00 € 6.000,00 € 91,00 € 16.000,00 € 162,00 € 40.000,00 € 262,50 €
1.500,00 € 39,00 € 7.000,00 € 101,50 € 19.000,00 € 176,50 € 45.000,00 € 281,50 €
2.000,00 € 49,00 € 8.000,00 € 112,00 € 22.000,00 € 191,00 € 65.000,00 € 300,50 €
3.000,00 € 59,50 € 9.000,00 € 122,50 € 25.000,00 € 205,50 € 65.000,00 € 366,50 €
4.000,00 € 70,00 € 10.000,00 € 133,00 € 30.000,00 € 224,50 € 80.000,00 € 432,50 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.)

Forderungssumme bis 0,5 Gebühr lt. RVG Forderungssumme bis 0,5 Gebühr lt. RVG Forderungssumme bis 1,0 Gebühr lt. RVG Forderungssumme bis 1,0 Gebühr lt. RVG
500,00 € 24,50 € 5.000,00 € 167,00 € 500,00 € 49,00 € 5.000,00 € 334,00 €
1.000,00 € 44,00 € 6.000,00 € 195,00 € 1.0000,00 € 88,00 € 6.000,00 € 390,00 €
1.500,00 € 63,50 € 7.000,00 € 223,00 € 1.500,00 € 127,00 € 7.000,00 € 446,00 €
2.000,00 € 83,00 € 8.000,00 € 251,00 € 2.000,00 € 166,00 € 8.000,00 € 502,00 €
3.000,00 € 111,00 € 9.000,00 € 279,00 € 3.000,00 € 222,00 € 9.000,00 € 558,00 €
4.000,00 € 139,00 € 10.000,00 € 307,00 € 4.000,00 € 278,00 € 10.000,00 € 614,00 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.)

5.6. Bei den Vollstreckungsverfahren (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) entstehen Gebühren nach RVG (0,3 nach Tabelle bei 5.7.), zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG und Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG).

5.7. Die jeweiligen Pfändungen werden ebenfalls mit Gebühren nach RVG (0,3 nach untenstehender Tabelle) zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG, zzgl. Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG) und Gerichtskosten von 20,00 € berechnet.

Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG Forderungssumme bis 0,3 Gebühr RVG
500,00 € 15,00 € 5.000,00 € 100,20 € 13.000,00 € 199,80 € 35.000,00 € 310,80 €
1.000,00 € 26,40 € 6.000,00 € 117,00 € 16.000,00 € 215,40 € 40.000,00 € 335,10 €
1.500,00 € 38,10 € 7.000,00 € 133,80 € 19.000,00 € 231,00 € 45.000,00 € 359,40 €
2.000,00 € 49,80 € 8.000,00 € 150,60 € 22.000,00 € 246,60 € 50.000,00 € 383,70 €
3.000,00 € 66,60 € 9.000,00 € 167,40 € 25.000,00 € 262,20 € 65.000,00 € 411,90 €
4.000,00 € 83,40 € 10.000,00 € 184,20 € 30.000,00 € 286,50 € 80.000,00 € 440,10 €

(Tabelle stellt einen Auszug dar.)

6. Beendigung des Vertragsverhältnisses

6.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, laufende Aufträge und Überwachungsaufträge jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Im Falle einer Kündigung richtet sich die Abrechnung der entstandenen Gebühren, Kosten, Vergütungen und Honorare gegenüber dem Auftraggeber nach den Punkten 5.2. und 5.3. unserer AGB.

6.2. Der Auftrag endet, wenn IGP Inkasso zu dem Entschluss kommt, dass trotz sachgerechten Abarbeitens aller zumutbaren Möglichkeiten die Forderung beim Schuldner außergerichtlich oder gerichtlich nicht realisiert werden kann. Es wird entsprechend dem jeweiligen Übernahmepaket (BASIC, CLASSIC, COMFORT) abgerechnet.

6.3. Der Auftraggeber kann titulierte Forderungen jederzeit an IGP Inkasso abtreten. Sobald IGP Inkasso der Abtretung zustimmt, wird gemäß einer notariell beglaubigten Abtretungserklärung der Vollstreckungstitel vom zuständigen Gericht auf den Rechtsnachfolger IGP Inkasso umgeschrieben. Die bis zur Abtretung entstandenen Gebühren und Kosten im außergerichtlichen Inkasso, gerichtlichen Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung werden von IGP Inkasso im Einzelfall geprüft und dem Auftraggeber fair und individuell in Rechnung gestellt (keine Kostennachberechnung bei Übernahme Modell COMFORT).

6.4. Der Auftrag endet außerdem bei Tod oder Unauffindbarkeit des Schuldners, Auflösung einer Gesellschaft (gewerbliche Schuldner), Verjährung der Forderung oder wenn die Einziehung der Forderung aus sonstigen Gründen unmöglich ist (z. B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners). Es wird eine Gebührenpauschale gemäß Tabelle unter Paket CLASSIC, Gerichtskosten gemäß Ziffer 5.5. und die angefallenen Barauslagen (Behördengebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GVKostG)) zzgl. Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG berechnet (keine Kostennachberechnung bei Übernahme Modell COMFORT).

7. Ratenzahlungsvereinbarungen

IGP Inkasso ist berechtigt, den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners entsprechend, Ratenzahlungsvereinbarungen abzuschließen. Vergleiche kommen erst mit Zustimmung des Auftraggebers zustande.

8. Insolvenzverfahren

Wird über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, meldet IGP Inkasso die Forderung beim zuständigen Insolvenzverwalter an. Im Anschluss wird die Akte gemäß den Konditionen des jeweiligen Bearbeitungspakets BASIC, CLASSIC oder COMFORT abgerechnet.

9. Pflichten des Auftraggebers

9.1. Der Schriftwechsel mit dem Schuldner, Drittschuldnern und sonstigen Beteiligten erfolgt ausschließlich durch IGP Inkasso. Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit Schuldnern selbst nicht mehr zu verhandeln, keine gerichtlichen Maßnahmen einzuleiten und auch keine sonstigen Vereinbarungen zu schließen, sowie die weitere Sachbehandlung ausschließlich IGP Inkasso zu überlassen.

9.2. Von IGP Inkasso an den Auftraggeber gerichtete Anfragen sollen umgehend und vollständig schriftlich beantwortet werden, ebenso sind Schuldnerzahlungen an den Auftraggeber mit Betrags- und Datumsangabe sofort an IGP Inkasso zu melden. Bei Zuwiderhandlung oder verspäteter Mitteilung werden dem Auftraggeber die bisher entstandenen Barauslagen, Inkassokosten und Gebühren gem. RVG in voller Höhe berechnet.

10. Mehrwertsteuer

Bei allen Gebühren und Honoraren wird die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet.

11. Verjährung

Der Auftraggeber verzichtet bzgl. sämtlicher Gebühren, Honoraren und Barauslagen auf die Einrede der Verjährung gegenüber IGP Inkasso. Die Verjährungskontrolle der übergegebenen Aufträge durch IGP Inkasso ist ausgeschlossen.

12. Zurückbehaltungsrecht

Bis zum vollen Ausgleich der IGP Inkasso zustehenden Gebühren, Kosten, Vergütungen und Honoraren besteht ein Zurückbehaltungsrecht an den vorhandenen Unterlagen.

13. Haftung

Die Bearbeitung der übergebenen Inkassofälle erfolgt so rasch und sorgfältig wie möglich. IGP Inkasso haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung. Für einfache Fahrlässigkeit besteht keine Haftung. Für Erfüllungsgehilfen haftet IGP Inkasso ausschließlich für die Sorgfalt in der Auswahl der Personen.

Sollte trotz des Haftungsausschlusses eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 € pro Haftungsfall, höchstens jedoch auf 1.000.000,00 € pro Kalenderjahr beschränkt.

14. Auszahlung – Abschlagszahlung

Der dem Auftraggeber zustehende Auszahlungsbetrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb 4 Wochen, unter Berücksichtigung von Gegenforderungen aus weiteren Aufträgen, abgerechnet.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden auf Teilzahlungen der Schuldner nach Abzug der Gebühren, Kosten, Vergütungen und Honorare Abschlagszahlungen geleistet.

15. Datenschutz

IGP Inkasso wird als Inkassodienstleister – anders als der Auftragsverarbeiter – nicht weisungsgebunden tätig, d.h. wir sind kein Auftragsverarbeiter. Wir verarbeiten die Daten zur Durchsetzung der Forderungen unserer Mandanten und im Rahmen des (eigenen) Forderungsmanagements. Es gilt grundsätzlich der Artikel 4 Nr. 7 der DS-GVO. Im Sinne dieses Artikels sind wir Verantwortliche und keine Auftragsverarbeiter.

16. Nebenabreden

Nebenabreden müssen schriftlich bestätigt werden.

17. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen von IGP Inkasso, sowie für Zahlungen des Auftraggebers, ist 94136 Thyrnau. Gerichtsstand ist Passau.

18. Hinweis auf Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 der ODR-Verordnung

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

19. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige zu setzen, die geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen.