Inkasso für Ärzte & Arztpraxen

Unbezahlte Patientenrechnungen? Das kostet mehr als Geld – nämlich Ihre wertvolle Zeit als Spezialist.

Datenschutz im Inkasso für Ärzte

Für den Forderungseinzug dürfen Sie personenbezogene Daten der Schuldner*innen an IGP Inkasso weitergeben, insbesondere Namen und Anschrift, den Forderungsgrund, die Höhe und die Fälligkeit der Forderung. Nur mit diesen Daten ist es uns überhaupt möglich, an die Schuldner*innen heranzutreten und die Forderung geltend zu machen. Eine Einwilligung Ihrerseits für die Datenweitergabe an IGP Inkasso ist nicht erforderlich, da sie auf die gesetzlichen Tatbestände der Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) und lit. f) DS-GVO gestützt werden (Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung, Datenverarbeitung aufgrund berechtigten Interesses des Gläubigers).

Inkasso, das zu Ihrer Branche passt

Unbezahlte Patientenrechnungen aus kostenpflichtigen Zusatzleistungen kosten richtig viel Geld! Nicht nur, weil die Forderung selbst ausfällt, sondern vor allem, weil medizinische Spezialisten wie Ärzte, Zahnärzte oder Tierärzte in dieser Zeit keine anderen Aufgaben übernehmen können.

Im Inkasso für Mediziner setzen wir uns für eine sinnvolle Zahlungslösung mit säumigen Patienten ein, ohne die sensible Arzt-Patienten-Beziehung zu belasten. Speziell geschultes Personal sorgt im medizinischen Inkasso dafür, dass sich Patienten ernst genommen fühlen und Zahlungspläne die Situation des Einzelnen berücksichtigen.

Vertrauen muss gewahrt bleiben

Grundsätzlich verlangt die Beziehung zwischen Therapeut und Patient absolutes Vertrauen und Verschwiegenheit, welche im und vor allem durch das Forderungsmanagement so wenig wie möglich ins Wanken geraten sollte. Ein besonderes Augenmerk legt IGP Inkasso deshalb auf die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht, welche schon ab der Auftragsübermittlung bzw. -erteilung gewährleistet wird (Gesundheitsdaten sind im Inkasso nicht relevant & dürfen auch nicht übermittelt werden!).

Top Benefits im Inkasso für Ärzte

  • Liquidität der Arztpraxis erhalten
  • Vertrauensverhältnis Arzt-Patient bewahren
  • Ärztliche Schweigepflicht gewährleisten
  • Kein Ärger mehr mit unbezahlten Patientenrechnungen

Es ist gemäß BGH-Beschluss vom 5.2.2009 (Az. IX ZB 85/08) erlaubt, fällige Forderungen gegen Privatpatienten an z. B. IGP Inkasso zu übergeben. Dabei wird die Forderung nicht abgetreten, sondern IGP Inkasso mit dem Einzug beauftragt.

Realisierte Fälle für Ärzte

Mandanten aus der Medizin

FAQ: Inkasso für Arztpraxen

Auch Ärzte dürfen offene Posten ins Inkasso geben. Ausschlaggebend dafür ist die Art der Daten: Im Forderungsmanagement werden nämlich keine sensiblen Gesundheitsdaten gebraucht!

Info: Speziell in der Vermittlung im Rahmen des Telefoninkassos gelingt es oft, sinnvolle Lösungen im Forderungsmanagement für Ärzte herbeizuführen!

Auf gesunden Beinen stehen

IGP Inkasso sorgt vertrauensvoll dafür, dass offene Posten Ihrer Praxis durch nicht bezahlte Patientenrechnungen schnell ausgeglichen werden. Dabei legen wir größten Wert auf die Wahrung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihren Patienten. Die geschulten Mitarbeiter von IGP Inkasso achten natürlich auch darauf, dass Ihre ärztliche Schweigepflicht zu keiner Zeit verletzt wird. Wir arbeiten seriös und zuverlässig zum Wohlbefinden Ihrer Praxis!

Darf ich offene Forderungen ins Inkasso übergeben?

Ja. Auch als Arzt/Ärztin bzw. Therapeut/Therapeutin dürfen Sie Ihre offenen Forderungen an uns zur Bearbeitung im Inkasso übergeben.

Welche Daten darf ich übergeben?

Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.

Welche Daten darf ich übergeben?

Sie dürfen alle Daten übergeben, die notwendig sind, um den Forderungseinzug im Inkasso zu bewerkstelligen. Dazu gehören die Daten Ihres säumigen Zahlers (Patienten), Ihre eigenen Daten sowie alle Daten zur offenen Forderung, die keine Gesundheitsdaten sind.

Was ist der Unterschied zwischen Gesundheits- & Forderungsdaten?

Gesundheitsdaten sind alle Daten, die einen Rückschluss auf den Gesundheitszustand eines Patienten zulassen (bspw. die Art einer Behandlung). Forderungsdaten sind alle Daten, die es braucht, um den Forderungseinzug zu bewerkstelligen.

Wir dürfen also in der Fallübergabe nicht wissen, welche therapeutische Maßnahme genau nicht bezahlt wurde. Es genügt, dass eine entsprechende Maßnahme bisher unbezahlt ist.

Warum dürfen keine Gesundheitsdaten übergeben werden?

Seit Mai 2018 ist die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Kraft. Darin werden die strengen Regularien der EU für die Erhebung, Weitergabe & Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Gesundheitsdaten stellen nach der DSGVO besonders schützenswerte Personendaten dar, die nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Lassen sich aus der Art meiner Praxis nicht auch Rückschlüsse auf sensible Gesundheitsdaten ziehen?

Ja, das stimmt. Die Übermittlungen der entsprechenden Daten an Inkassodienstleister sowie die dortigen Datenverarbeitungen im Bereich des Medizininkassos fallen grundsätzlich unter die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Allerdings hat hier der Gesetzgeber in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 Buchstabe f der DSGVO festgelegt, dass die Weitergabe u. a. von Gesundheitsdaten zum Zwecke der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Das kann z. B. der Name des Auftraggebers sein, wenn sich daraus bereits eine die Gesundheit betreffender Aspekt der betroffenen Person ergibt.

Was muss ich bei der Übergabe beachten?

Der Erfolg im Inkasso hängt auch immer von möglichst guten, d.h. aktuellen & vollständigen Daten ab. Zu beachten ist, dass sich zugleich aus der offenen Forderung keine direkten Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung eines säumigen Patienten ziehen lassen. Bspw. sind Einzelabrechnungen mit genauer Aufschlüsselung der GOÄ-/GOZ-Tatbestände ungeeignet.

Wie steht es um die Schweigepflicht?

Die Übergabe offener Posten ins Inkasso stellt keine Verletzung der Schweigepflicht dar, wenn keine Gesundheitsdaten übermittelt werden. Dennoch lohnt es an entsprechender Stelle vorzubeugen und eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht mit Patienten zu vereinbaren.

Wie kann ich eine (teilweise) Entbindung von der Schweigepflicht bewerkstelligen?

Eine Entbindung von der Schweigepflicht für alle Daten, die keine sensiblen Gesundheitsdaten sind und zum Einzug offener Forderungen benötigt werden, lässt sich leicht im Rahmen eines Behandlungsvertrages umsetzen. Entsprechende Formulierungsvorschläge bieten die Ärztekammern und Berufsverbände an.

Ist die Entbindung von der Schweigepflicht eine Voraussetzung für die Fallübergabe?

Nein, es braucht nicht zwingend eine Schweigepflichtentbindung. Der Vorteil liegt allerdings darin, dass ein Widerruf der Entbindung von der Schweigepflicht durch den Patienten keine Auswirkungen auf die Datenverarbeitung beim Inkassodienstleister hat, wenn die betreffenden Daten schon übergeben wurden.

Patienten können damit lediglich Einfluss auf zukünftige Fälle nehmen.

Weniger Aufwand. Mehr Zeit für Ihre Patienten.
Übergeben Sie uns Ihre offenen Rechnungen – wir kümmern uns darum.

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