Die Adressermittlung spielt im Inkasso immer dann eine Rolle, wenn Schuldnerdaten nicht mehr aktuell sind. Dann kommen Mahnschreiben als Postretouren an das Inkasso Büro zurück und enthalten einen entsprechenden Hinweis, dass der Schuldner unter angegebenen Adresse nicht mehr wohnhaft ist.

In solchen Fällen ist die Adressermittlung das Mittel der Wahl: Über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt lassen sich die meisten Adressen von Schuldnern schnell & kosteneffizient ermitteln und in der Inkassoakte nachpflegen. Die allgemeine Meldepflicht, die in Deutschland gilt, zahlt hier speziell im Forderungsmanagement auf einen zügigen Ablauf ein.

Es ist dabei vollkommen unerheblich, in welchem Stadium der inkassomäßigen Verfolgung sich eine Forderungsangelegenheit befindet: Selbst, wenn Bestandstitel in die Bearbeitung übernommen werden, die auf veraltete Adressdaten lauten, lässt sich die Realisierungsarbeit durch die Adressermittlung wieder aufnehmen.

Ein zügiges Mahnwesen macht die Adressermittlung oft überflüssig

Inkasso funktioniert dann am besten, wenn es ohne Reibungsverluste direkt an ein betriebliches Mahnwesen angeschlossen ist. Speziell im Hinblick auf Ermittlungsarbeiten zeigt sich, dass die Daten eines Schuldners in der Regel aktueller sind, wenn das Inkassoverfahren nach vier, sechs oder acht Wochen angestoßen wird, statt erst nach mehreren Monaten oder gar Jahren. Aktuelle Schuldnerdaten sorgen ihrerseits für Stringenz & Effizienz im Mahnlauf!

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