Pfändung einer Sterbegeldversicherung

Pfändung einer Sterbegeldversicherung

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass eine Sterbegeldversicherung nur dann pfändbar ist, wenn die Versicherungssumme (der Rückkaufswert) den Betrag von 3.579,00 Euro übersteigt. Im zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Versicherungskunde eine...